Das Blindengeld nach dem Hamburgischen Blindengeldgesetz soll die durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen ausgleichen. Es wird auf Antrag monatlich im Voraus ausgezahlt, unabhängig davon, ob der blinde Mensch erwerbstätig ist. Voraussetzung für die Gewährung des Blindengelds ist ein gewöhnlicher Aufenthalt in der Freien und Hansestadt Hamburg.
Weiterführende Informationen zum Blindengeld und zur Blindenhilfe finden Sie auf der Seite „Blindengeld und Blindenhilfe“ der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration.
Blindengeld und Blindenhilfe im Bezirksamt Hamburg-Nord
Zu Leistungen nach dem Hamburgischen Blindengeldgesetz oder der Blindenhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beraten die Mitarbeitenden des Fachamtes Grundsicherung und Soziales des Bezirksamtes Hamburg-Nord wohnortnah im Sozialen Dienstleistungszentrum oder in den Außenstellen in Barmbek/Uhlenhorst und Fuhlsbüttel/Langenhorn. Die für Ihr persönliches Anliegen zuständige Dienststelle finden Sie im Behördenfinder.
- Die Fachabteilung im Kerngebiet erreichen Sie ferner per E-Mail unter:
gs-hamburg-nord@hamburg-nord.hamburg.de - Die Fachabteilung in Fuhlsbüttel/Langenhorn erreichen Sie per E-Mail unter:
gs-fuhlsbuettel@hamburg-nord.hamburg.de - Die Fachabteilung in Barmbek/Uhlenhorst erreichen Sie per E-Mail unter:
gs-barmbek@hamburg-nord.hamburg.de