Ziel ist es, neuen, kreativen Ideen für den Betrieb des Bootshauses mit Bootslagerhalle, Gaststätte und Bootsvermietung im Sinne des Stadtteiles Raum zu geben. Dabei sollen der grundsätzliche Charakter als Bootshaus und die nachbarschaftsverträgliche Nutzung beibehalten werden.
Laufende privatrechtliche Verträge der aktuellen Betreiber des Bootshauses zur Einlagerung von Booten oder Sportgeräten in der Bootshalle werden vom Bezirksamt Hamburg-Nord bis zum 31.10.2025 geduldet. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen die Liegeplätze von den Vertragsinhaber:innen geräumt sein.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird den Start des Interessenbekundungsverfahrens auf dieser Seite veröffentlichen.
Sollten neue Informationen vorliegen, werden auch diese auf dieser Seite veröffentlicht.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: mr@hamburg-nord.hamburg.de