Das Standesamt begleitet Sie durch ihr ganzes Leben. Es registriert Ihre Geburt, schließt Ihre Ehe und stellt auch die Sterbeurkunde aus. Dazwischen gibt noch viele Dienstleistungen rund um die Beurkundung von sogenannten "Personenstandsfällen".
Willkommen im Standesamt Hamburg-Nord!
Das Standesamt und seine Aufgaben
Es gibt ein paar Dinge, die alle Menschen verbinden, und Sie werden feststellen, dass das Standesamt mit seinen Aufgaben und Serviceangeboten dabei eine große Rolle spielt.
Maßgebend für die Eintragung in die Geburts-, Heirats- und Sterbebücher ist immer der tatsächliche "Ort des Geschehens". Die Angaben der Personenstandsbücher geben immer den rechtsverbindlichen, aktuellen Stand wieder.
Es ist deshalb leider unumgänglich, dass Sie uns für die Beurkundung von Personenstandsfällen Urkunden und andere amtliche Nachweise vorlegen müssen, die zu beschaffen oft mühsam und zeitraubend ist.
Zum Beispiel werden mit der Beurkundung einer Geburt für das Kind alle Daten (Vor- und Familienname, Mutter, Vater, usw. ) rechtsverbindlich festgelegt. Änderungen (z.B. Namensänderungen, Vaterschaftsfeststellungen, Adoptionen) werden dem jeweiligen "Ureintrag" später beigefügt.
Im Einzelnen können Sie bei uns folgendes erledigen und nachfragen:
- Beurkundung von Geburten
- Beurkundung von Sterbefällen
- Anmeldung und Beurkundung von Eheschließungen und Lebenspartnerschaften
- Ausstellen von Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden - auch ONLINE
- Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe
- Beurkundung von Vater- und Mutterschaftsanerkennungen
- Beurkundung von Namenserteilungen
- Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
- Namenserklärungen nach § 94 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes
- Kirchenaustrittserklärungen
- Nachbeurkundung von Personenstandsfällen, die Ausland erfolgt sind (Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle)
- Erklärungen zur Namensangleichung
- Besondere Heiratsorte
Kontakt
Bezirksamt Hamburg-Nord
Standesamt
Kümmellstraße 5-7/Robert-Koch-Straße 17
20249 Hamburg
Tel.: (040) 428 28-0
E-Mail (alle Abteilungen): Standesamt@hamburg-nord.hamburg.de
Das Standesamt Hamburg-Nord erreichen Sie auch über den Behördenfinder Hamburg.
Informationen zu Dienstleistungen und Servicezeiten erfragen Sie bitte unter:
Tel.: (040) 428 28-0 oder (040) 115.
Eheschließung
Hier finden Sie Informationen zur Anmeldung der Eheschließung und zur Vereinbarung von Eheschließungsterminen.
Anmeldung der Eheschließung im Standesamt Hamburg-Nord
Die Anmeldung der Eheschließung nehmen Sie in dem zuständigen Standesamt Ihres gemeldeten Wohnsitzes vor. Für die Anmeldung der Eheschließung im Standesamt Hamburg-Nord müssen Sie für die persönliche Vorsprache einen Termin vereinbaren. Sie können die Anmeldung der Eheschließung in begründeten Fällen aber auch auf schriftlichem Wege vornehmen.
Für eine schriftliche Anmeldung der Eheschließung senden Sie uns die erforderlichen Unterlagen entweder per Post zu oder nutzen Sie den Hausbriefkasten des Bezirksamtes (am Haupteingang, Kümmellstraße 7). Bitte adressieren Sie den Umschlag an die Heiratsabteilung, damit dieser direkt zugeordnet werden kann.
Allgemeine Informationen zu den benötigten Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung bei ausschließlich deutscher Beteiligung finden Sie in dem folgenden Merkblatt.
Merkblatt zum Anmeldeverfahren der Eheschließung (PDF, 52 KB)
Unter folgendem Link finden Sie den Vordruck für die schriftliche Anmeldung der Eheschließung. Dieser ist jeweils von beiden Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben (digitale Unterschriften sind nicht ausreichend und werden nicht akzeptiert).
Schriftliche Anmeldung zur Eheschließung (PDF, 272 KB)
Beratungen zur Anmeldung der Eheschließung erfolgen zurzeit nur auf schriftlichem Wege. Bitte mailen Sie dafür die nachfolgende Checkliste ausgefüllt an unser Funktionspostfach heirat@hamburg-nord.hamburg.de.
Checkliste Beratung Anmeldung zur Eheschließung (PDF, 22 KB)
Eheschließungen im Standesamt Hamburg-Nord
Termine für Eheschließungen im Standesamt Hamburg-Nord können telefonisch unter den Rufnummern 040-42804-2181, 040-42804-5308, 04042804-5310 oder per E-Mail unter heirat@hamburg-nord.hamburg.de reserviert werden. Schreiben Sie uns hierfür gerne eine E-Mail mit Ihrem Terminwunsch sowie einer Rückrufnummer. Die Heiratsabteilung setzt sich dann mit Ihnen zur Terminvereinbarung in Verbindung.
Termine für Eheschließungen können bei uns bereits für das ganze Jahr reserviert werden. Nach Ostern 2024 wird der Kalender für 2025 freigeschaltet.
Trauzimmer 1 befindet sich im Sockelgeschoss, ist barrierefrei zugänglich und es finden dort maximal 15 Personen (inklusive Standesbeamtin/ Standesbeamter und Eheschließende) Platz.
Trauzimmer 2 befindet sich im 1. Stock, ist nur über eine Treppe zu erreichen und nicht barrierefrei. Dort finden maximal 12 Personen (inklusive Standesbeamtin/ Standesbeamter und Eheschließende) Platz.
Das Standesamt Hamburg-Nord führt freitags zusätzlich auch Eheschließungen im Stavenhagenhaus durch. Das Stavenhagenhaus verfügt über ein Trauzimmer im Obergeschoss (nicht barrierefrei zugänglich). Hier finden maximal 15 Personen (inklusive Standesbeamtin/ Standesbeamter und Eheschließende) Platz. Alternativ kann die Eheschließung im „Esther-Bejarano-Saal“ im Erdgeschoss durchgeführt werden. Hier finden maximal 40 Personen (inklusive Standesbeamtin/ Standesbeamter und Eheschließende) Platz. Weitere Informationen zum Stavenhagenhaus finden Sie hier.
Das Standesamt Hamburg-Nord bietet freitags Eheschließungen auch außerhalb des Standesamtes in externen Locations innerhalb des Bezirkes Hamburg-Nord an. Eheschließungen werden nicht in Privatwohnungen, -häusern o.Ä. und nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt.
Das Standesamt stellt nur die Standesbeamtin/den Standesbeamten, die zusätzliche Terminabsprache mit der Location müssen Sie selbständig vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Kapazitäten für Termine außerhalb des Standesamtes begrenzt sind. Für Eheschließungen im Stavenhagenhaus und anderen externen Locations wird vom Standesamt eine zusätzliche Gebühr erhoben. Dies beinhaltet nicht eventuelle Raummieten von externen Locations.
Ihr
Standesamt Hamburg-Nord
Unsere Telefonzeiten:
Mo: 13:00-16:00 Uhr
Di: 09:00-12:00 Uhr
Mi: 13:00-15:00 Uhr
Urkundenabteilung
Hier finden Sie Informationen zur Beantragung von Urkunden, zur Abgabe von Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz und weiteren Dienstleistungen der Urkundenabteilung.
Urkundenanforderungen
Sie können Ihre gewünschten Urkunden auf folgenden Wegen beantragen:
- Über das Serviceportal der Freien und Hansestadt Hamburg
- Per E-Mail direkt beim Standesamt
- Für Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden oder Abschriften aus den Personenstandsregistern schreiben Sie bitte an urkunden@hamburg-nord.hamburg.de
- Kommen Sie persönlich vorbei. Unsere Sprechzeit für Urkundenausstellungen ist dienstags von 08:00-12:00 Uhr. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Folgende Informationen benötigen wir bei der Bestellung von Urkunden von Ihnen:
- Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Geburt oder der Eheschließung oder des Sterbefalles
- Geburtsdatum und ggf. Angabe des Krankenhauses, in dem die Geburt stattfand oder Eheschließungsdatum oder Sterbedatum
- Postanschrift, an die die Urkunde versandt werden soll
- Ihre Telefonnummer für Rückfragen
Sollten Sie die Urkunde nicht für sich selbst beantragen:
Bitte beachten Sie, dass Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, wenn Sie die Urkunde nicht für sich selbst beantragen.
- Wenn Sie die Urkunde für ihre Eltern und/oder Geschwister beantragen, benötigen wir zum Nachweis der Verwandtschaft Ihre eigene Geburtsurkunde.
- Wenn Sie die Urkunde für Ihren Ehegatten beantragen, benötigen wir zum Nachweis Ihre Eheurkunde
- Wenn Sie die Urkunde für eine andere Person beantragen, müssen Sie eine Vollmacht dieser Person zusammen mit einer Kopie des Personalausweises (beidseitig) oder Reisepasses mit Meldebescheinigung des Vollmachtgebers vorlegen.
- Die Vorlage weiterer Unterlagen und/oder Nachweise bleibt vorbehalten.
Selbstbestimmungsgesetz
Am 1. November 2024 tritt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Dieses Gesetz ersetzt das bisherige Transsexuellengesetz (TSG) sowie die Erklärungsregelungen für intersexuelle und nichtbinäre Personen nach § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG). Mit dem SBGG haben Sie als transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Person die Möglichkeit, durch einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt die bisher im Geburten- oder Eheregister eingetragene Geschlechtsangabe und Ihre(n) Vornamen zu ändern.
Alle wichtigen Informationen zum Vorgehen und den benötigten Unterlagen finden Sie in dem folgenden Merkblatt.
Hier finden Sie ein Formular zur Anmeldung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen.
Weitere Dienstleistungen der Urkundenabteilung
Für Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennungen, Berichtigungen Ihrer Registereinträge und anderen Fragen senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und genauen Informationen zu Ihrem Anliegen an unser Funktionspostfach urkunden@hamburg-nord.hamburg.de . Die zuständige Ansprechperson setzt sich schnellstmöglich direkt mit Ihnen in Verbindung.