Zum Hintergrund
Warum ist dieses Projekt notwendig?
Weil Hamburg Wohnraum braucht. Mit dem „Vertrag für Hamburg“ sind die Bezirke verpflichtet, jährlich insgesamt 10.000 Wohneinheiten zu genehmigen. Die Potenzialfläche Diekmoor befindet sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie stellt die letzte große zusammenhängende Potenzialfläche für den Wohnungsbau im Bezirk Hamburg-Nord dar. Hier soll gemäß Anweisung öffentlich geförderter Wohnraum entstehen. Angestrebt ist ein Anteil von mindestens 60 Prozent der etwa 700 Wohneinheiten. Davon sollen 300 Wohnungen von der SAGA gebaut werden.
Welche Alternativen werden untersucht?
Für ein zusammenhängendes, ganzheitlich zu entwickelndes Wohnquartier bietet sich eine größere Fläche im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg mit unmittelbarer Lage an einer Schnellbahnstation an. Andere Flächen in Hamburg-Nord werden parallel entwickelt. Zumeist sind diese Flächen aber kleinteilig, anderweitig genutzt oder im Besitz von Privatpersonen und Unternehmen.
Dachaufstockungen, Dachausbauten und die Nachverdichtung im Bestand stehen ebenso im Blickpunkt der bezirklichen Wohnungsbaupolitik und werden nach Möglichkeit gefördert. Die Umsetzung solcher Maßnahmen erfolgt jedoch meist nur als Einzelvorhaben. Nur wenn die Eigentümer:innen mitmachen und die nötigen planungs- und baurechtlichen Rahmenbedingungen stimmen, können solche Maßnahmen dazu beitragen, mehr Wohnraum zu schaffen.
Warum werden keine Gewerbeflächen für den Wohnungsbau herangezogen?
Gewerbegebiete sind für das wirtschaftliche Wohlergehen der Freien und Hansestadt Hamburg und ihrer Bürger:innen von grundlegender Bedeutung. Der Bezirk Hamburg-Nord verfügt im Vergleich zu anderen Bezirken über nur wenige Gewerbe- und Industriestandorte.
Gewerbeflächen gehören jedoch zu einer gemischten Stadtstruktur. Damit werden z.B. wohnortnahe Arbeitsplätze sichergestellt. Daher sollen bestehende Gewerbeflächen in Hamburg-Nord nicht für Wohnungsbau genutzt werden.
Wer hat entschieden, dass im Gebiet Diekmoor Wohnungen gebaut werden sollen?
Das Gebiet Diekmoor ist die letzte zusammenhängende Fläche für den Wohnungsbau in Hamburg-Nord. Daher wurde das Bezirksamt Hamburg-Nord 2021 vom Senat angewiesen, das Gebiet Diekmoor zunächst mit einer Rahmenplanung zu untersuchen. Diese Anweisung wurde per Pressemitteilung veröffentlicht.
Zur Bürgerbeteiligung
Der Rahmenplan Diekmoor ist unter intensiver Beteiligung von Bürger:innen, Kleingärtnern, Einrichtungen und Interessierten aus dem Stadtteil erarbeitet worden. Auf drei großen öffentlichen Foren wurde der jeweilige Stand der Planung vorgestellt.
Für eine möglichst vielseitige Beteiligung arbeiteten Vertreter:innen von Betroffenen und Interessierten aus dem Stadtteil gemeinsam mit zufällig ausgewählten Bürger:innen in zwei Werkstätten. Diese Werkstätten hatten eine begrenzte Teilnehmerzahl. 17 zufällig vom Bezirksamt Nord ausgewählte Bürger:innen aus Langenhorn, Fuhlsbüttel, Groß Borstel und Alsterdorf arbeiteten mit Vertreter:innen von Betroffenen, Anwohnerschaft, Bürgervereinen und Institutionen aus Langenhorn gemeinsam mit dem Planungsteam und Vertreter:innen der Verwaltung. Alle Ergebnisse sind hier veröffentlicht.
Zur Bebauung
Gibt es eine Karte, auf der das genaue geplante Bebauungsgebiet einzusehen ist?
Der Rahmenplan legt die für eine Bebauung vorgesehenen Teilflächen im Plangebiet fest.
Steht die Bebauung fest? Wenn ja, wann ist Baustart?
Nein, die Bebauung steht nicht fest und ein Baustart ist abhängig vom Fortschritt der weiteren Planungsschritte. An die abgeschlossene Rahmenplanung schließt zunächst ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb an.
Wie genau sollen die Wohnungen erbaut werden?
Die Bebauung und die Bauweise stehen noch nicht fest.
Zum Ablauf der Planung
Was ist ein Rahmenplan?
Der Rahmenplan setzt einen ersten Rahmen für die weitere Planung. Das heißt, er formuliert Ziele für die weitere Planung. Er legt fest, wo gebaut wird und in welcher Art (z.B. Geschosswohnungsbau). Auch die verkehrliche Erschließung und die Anordnung der Grün- und Freiflächen werden im Rahmenplan dargestellt. Gleichzeitig ist der Rahmenplan flexibel genug, um auf Änderungen reagieren zu können. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung fließen in den Rahmenplan ein.
Wie ist die genaue Vorgehensweise bei diesem Projekt und von welchen Zeiträumen sprechen wir jeweils?Der Rahmenplanungsprozess dauert etwa zwei Jahre und ist mit gewissen benannten Zielvorgaben ergebnisoffen. Nach Abschluss der Rahmenplanung wird ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt. Erst danach kann ein Bebauungsplanverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) beginnen. Diese Schritte werden mehrere Jahre dauern.
Wann soll das Bauvorhaben am Diekmoor starten?
Das ist nicht sicher zu sagen und abhängig von der Dauer der beschriebenen Verfahren. Eine vorsichtige Schätzung wäre, dass die Vorbereitung der Flächen ab 2026 starten kann und der Hochbau ab dem Jahr 2027.
Wie komme ich im Diekmoor an ein Grundstück für die Umsetzung meiner Ideen?
Die Ideen, die in den Planungsprozess eingebracht und aufgegriffen werden, werden später dann auch bei den Konzeptausschreibungen für die Grundstücke (Vergabe im Erbbaurecht) Bestandteil sein. Die Konzeptausschreibungen des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) werden voraussichtlich frühestens 2025/2026 beginnen.
Zu den Kleingärten
In der Pressemitteilung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) stand, dass Sie bereits im Dialog mit den Kleingartenvereinen stehen. Welche Aspekte werden im Dialog besprochen?
Im bisherigen Dialog wurde erörtert, wie der Wohnungsbau im Gebiet Diekmoor erfolgen kann. Dabei wurden und werden auch im weiteren Planungsprozess die Belange und Interessen der dortigen Kleingartenvereine besprochen.
Gibt es noch andere Gruppen (außer den Kleingartenvereinen), mit denen Sie im Kontakt/Dialog stehen?
Nein.
Wie viele Kleingärten sind von den Planungen betroffen?
Es werden rund 200 Parzellen planungsbetroffen sein. Über den genauen Umfang der tatsächlich betroffenen Kleingärten kann jetzt noch keine Aussage gemacht werden.
Wo sind die Ersatzflächen?
Es ist noch zu früh, um den Kleingartenvereinen konkrete Ersatzflächen anzubieten. Bislang wurde der Dialog gesucht und die Belange der Vereine besprochen.
Gibt es eine Entschädigung für die Kleingärtner, wenn ja, wie wird sie sich gestalten?
Bei der Räumung von Kleingärten sieht das Bundeskleingartengesetz eine Entschädigung vor, sowohl für den einzelnen Pächter als auch für das Gemeinschaftseigentum des Kleingartenvereins. Hierzu werden jede einzelne Parzelle inkl. Laube sowie die Gemeinschaftsanlagen, die der Verein finanziert hat, bewertet.
Die Höhe der Entschädigung wird anhand eines Leitfadens der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft individuell ermittelt und dem Kleingärtner bzw. – im Fall der Gemeinschaftsanlagen – dem Verein ausgezahlt.
Zum Landschaftsschutzgebiet
Welche Landschaftsschutzgebiete sind in welchem Umfang betroffen?
Innerhalb der Flächenabgrenzung der Rahmenplanung gilt zum größten Teil die Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Langenhorn, Fuhlsbüttel und Klein Borstel vom 31. Mai 1960 (HmbGVBl. 1960 S. 325).
Das Gebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet. Warum soll dennoch darauf gebaut werden?
Im Flächennutzungsplan sowie im Landschaftsprogramm sind hier Flächen für den Wohnungsbau ausgewiesen. Die unmittelbare Lage zur Haltestelle Langenhorn Nord der Linie U1 bindet das Gebiet optimal an den schienengebundenen ÖPNV an. Das Thema Landschaftsschutz wird in der weiteren Rahmenplanung bearbeitet.
Zum naturschutzrechtlichem Ausgleich
Wie hoch ist der naturschutzrechtliche Ausgleichsbedarf und mit welchen Kosten rechnet der Senat dafür?
Der Ausgleichsbedarf richtet sich nach dem Umfang des Eingriffs und kann zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.
Sind bei der beabsichtigten Planung Moorflächen betroffen? Wenn ja, in welcher Größenordnung?
Es sind aufgeschüttete Moorböden in Teilen des Gebietes vorhanden.
Sind bei der beabsichtigten Planung Waldflächen betroffen? Wenn ja, in welcher Größenordnung?
An der U1 Böschung ist eine Fläche nach Landeswaldkartierung als sonstiger Wald unter einem Hektar erfasst. Der Wald soll erhalten bleiben.
Zur Bodenbelastung
Welche Bodenbelastungen sind in dem voraussichtlichen Plangebiet bekannt?
Die Bodenbelastungen im Gebiet werden erst durch fachliche Gutachten genauer betrachtet werden können.
Zum Klimaschutz
Wie genau werden die Klimaziele und die Nachhaltigkeit beachtet und umgesetzt?
Um diese Frage zufriedenstellend beantworten zu können, werden die oben genannten Untersuchungs- und Planverfahren durchgeführt. Es gibt zwar viele Ideen, aber keine Vorfestlegungen. Es ist jedoch ein erklärtes Ziel des Bezirks Hamburg-Nord und des Senats, dass die Klimaziele beachtet werden und nachhaltig geplant wird. Dies betrifft beispielsweise die Starkregenvorsorge und die Beachtung von Frischluftschneisen.
Die Nachverdichtung direkt an einer Schnellbahnhaltestelle (U1 Langenhorn Nord) ermöglicht zudem Mobilitätskonzepte, die auf den Umweltverbund – also Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV – setzen und den Autoverkehr gering halten.