Kinder- und Jugendgesundheit

Vorsorge und Einladungswesen U6/U7

Im Rahmen eines Vorsorgeprogramms werden allen Kindern bis zu ihrem sechsten Lebensjahr an verschiedenen Terminen ärztliche Untersuchungen angeboten.

Ärztin mit Kind
gpointstudio

In ganz Deutschland gibt es einheitliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder. Im Rahmen des Vorsorgeprogramms werden allen Kindern bis zu ihrem sechsten Lebensjahr an zehn verschiedenen Terminen  - von der Geburt bis zur Einschulung - ärztliche Untersuchungen bei Kinder - und Jugendärzten sowie bei den Hausärzten angeboten (U1 bis U9).

Die Freie und Hansestadt Hamburg bietet ein Einladungswesen für die Kindervorsorgeuntersuchungen U6 und U7 an.

Im Rahmen des Einladungswesens U6/7 erhalten alle Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigte von Kindern im 10. bis 12. sowie im 21. bis 24. Lebensmonat, die in Hamburg gemeldet sind, eine Einladung zur Kindervorsorgeuntersuchung durch die in Neumünster ansässige Zentrale Stelle. Das Schreiben erkennen Sie an der Illustration auf dem Briefumschlag. Die codierte und frankierte Karte nehmen Sie - gemeinsam mit dem gelben Kinderuntersuchungsheft - zur Kindervorsorgeuntersuchung mit.

Nach der Vorsorgeuntersuchung in der Arztpraxis bestätigt die Ärztin/der Arzt durch einen Praxisstempel auf der Karte, dass Ihr Kind an der Untersuchung teilgenommen hat und schickt die Karte an die Zentrale Stelle zurück. Dort werden die eingesandten Postkarten mit den Daten der Meldebehörde abgeglichen.

Wenn eine Kindervorsorgeuntersuchung bis zu einem festgelegten Termin nicht durchgeführt wurde, nimmt das zuständige Gesundheitsamt schriftlich Kontakt mit der Familie auf, um Sie darin zu unterstützen, den Arztbesuch noch nachzuholen. Auf Wunsch kann auch ein angekündigter Hausbesuch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts durchgeführt werden.


Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 9.00 – 15.00 Uhr
Tel.: 040 428 04 2796

Email: kinderuntersuchung-u6u7@hamburg-nord.hamburg.de

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