Städtebauliche Erhaltungsverordnung

Eppendorf - Heilwigstraße

Das Gebiet der Städtebaulichen Erhaltungsverordnung „Heilwigstraße“ ist in seinen Abgrenzungen nahezu identisch mit dem Milieugebiet Heilwigstraße aus den 1980er-Jahren.

Bezirksamt Hamburg-Nord, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Aufstellungsbeschluss

Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat im Juni 2020 beschlossen, nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), geändert am 27. März 2020 (BGBl. I S. 587, 591) für das Gebiet - Heilwigstraße - eine Erhaltungsverordnung aufzustellen.


Hintergrund

Der Bezirk Hamburg-Nord hat die Städtebaulichen Erhaltungsverordnungen für orts- und stadtbildprägende Ensembles und Quartiere aufgestellt, die aufgrund anstehender Modernisierungs- und Sanierungsbedarfe sowie Neubauvorhaben in ihrer Gesamtheit gefährdet sind.


Anlass und stadtplanerische Zielsetzung

Das Gebiet der Städtebaulichen Erhaltungsverordnung „Heilwigstraße“ ist in seinen Abgrenzungen nahezu identisch mit dem Milieugebiet Heilwigstraße aus den 1980er-Jahren. Es umfasst insbesondere freistehende Einzel-, Doppel- und Reihenvillen sowie repräsentative Stadthäuser in geschlossener Bauweise aus der Zeit von 1900 bis Ende der 1920er-Jahre. Das Straßenraster für das Gebiet wurde 1892 im Zuge des neuen Bebauungsplangesetzes festgelegt. 1898 erfolgte die Erschließung der sogenannten Eppendorfer Looge, einer sumpfigen Dorfweide zwischen Isebekkanal, Alster und Hochbahn. Anschließend wurde das Gebiet schrittweise von Süden her bebaut.

Die Originalbausubstanz sowie das Straßenraster sind überwiegend erhalten, einige Gebäude und Ensembles stehen unter Denkmalschutz. Auch wenn die einzelnen Gebäude individuell gestaltet sind, erscheint das Quartier insgesamt sehr homogen. Dies ist begründet in den architektonischen Gemeinsamkeiten und Gebäudevolumina, repräsentativen Schmuckelementen, der Materialwahl und dem verbindenden Straßen- und Gartengrün. Während im südöstlichen und mittleren Bereich des Erhaltungsgebietes verputzte Villen und Stadthäuser dominieren, sind der Norden sowie der Südwesten stark von dunkelrotem Backstein geprägt. Die Architektur im Gebiet hat sich im Laufe der Entstehungszeit verändert. So gibt es neben Bauten im Jugend- und Heimatstil auch zahlreiche Beispiele moderner Reformarchitektur und des Neuen Bauens.

Mit der Aufstellung der Erhaltungsverordnung soll das ursprüngliche Bild des Stadthäuser- und Villenquartiers rund um die Heilwigstraße mit den dazugehörigen Straßen- und Grünräumen, privaten Vor- und Hintergärten geschützt werden.

Das Erscheinungsbild ist im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung bereits in einigen Bereichen gestört bzw. gefährdet. So gibt es bereits mehrere Neubauten, die sich teils gut in die vorhandene Bebauung einfügen, teils aber durch ihre maßstabssprengenden Ausmaße, verwendete Materialien, Farbigkeiten und Stilelemente herausstechen. Des Weiteren wurden einige Bestandsgebäude und ihre Grün- und Freiflächen durch Dachausbauten, nicht baustilgerechte Fensteraufteilungen, nachträglich ergänzte Vordächer und die Umwandlung der Vorgartenbereiche in Kfz-Stellplätze verändert.

Mit der Städtebaulichen Erhaltungsverordnung als Regelungsinstrument soll der vorhandene erhebliche Veränderungsdruck und der bestehende Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf stadtbildverträglich und mit Rücksicht auf die historische Bausubstanz gesteuert werden. Neben der Verwendung geeigneter Materialien und Farbigkeiten können so Neu- und Anbauten hinsichtlich ihres Erscheinungsbildes und ihrer Dimensionierung abgestimmt werden, sodass sie sich städtebaulich und gestalterisch einfügen. Ebenso sind die Vorgartenbereiche mit ihren Einfriedungen zu erhalten, ihre Versiegelung zu vermeiden und notwendige funktionale Nutzungsänderungen sparsam und zurückhaltend durchzuführen. Im Gesamtbild sind außerdem historische Materialien, wie das Groß- und Kleinpflaster bei Überfahrten und Straßenräumen, sowie der gewachsene, teils mehr als 100-150 Jahre alte Baumbestand zu erhalten.


Beratung und Auskunft 

Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen nur einen allgemeinen Überblick über die erhaltungsrechtlichen Belange geben können. Für eine Bauberatung wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (Bauprüfung) unter der Telefonnummer 040 42804-6807.

Download

Übersichtskarte der Erhaltungsverordnung Eppendorf - Heilwigstraße

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Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 64

PDF herunterladen [PDF, 847,8 KB]

Begründung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Eppendorf -Heilwigstraße-

PDF herunterladen [PDF, 2,4 MB]

Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Eppendorf - Heilwigstraße-

PDF herunterladen [PDF, 512,8 KB]

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