Aufstellungsbeschluss
Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat im Juni 2020 beschlossen, nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), geändert am 27. März 2020 (BGBl. I S. 587, 591) für das Gebiet - Eppendorf/ Hoheluft-Ost - eine Erhaltungsverordnung aufzustellen.
Hintergrund
Der Bezirk Hamburg-Nord hat die Städtebaulichen Erhaltungsverordnungen für orts- und stadtbildprägende Ensembles und Quartiere aufgestellt, die aufgrund anstehender Modernisierungs- und Sanierungsbedarfe sowie Neubauvorhaben in ihrer Gesamtheit gefährdet sind.
Anlass und stadtplanerische Zielsetzung
Das Gebiet der Städtebaulichen Erhaltungsverordnung „Eppendorf/ Hoheluft-Ost“ ist von drei Zeitschichten geprägt, die die Entwicklung des Quartiers widerspiegeln. Die ältesten baulichen Strukturen stammen aus dem 19. Jahrhundert und sind Teil der Gründerzeitbebauung: Neben dreigeschossigen Terrassenhäusern gehören dazu kleinere Einzel- und Doppelhäuser. Ebenfalls zur Gründerzeit gehören die fünf- bis sechsgeschossigen Mietshäuser im Jugendstil, meist Schlitzbauten mit Gebäudetiefen von bis zu 30 Metern. Bei der zweiten Zeitschicht handelt es sich um Reformarchitektur, meist Backsteinexpressionismus, aus den 1920er- und 1930er-Jahren. Als Blockrandbebauung in Verbindung mit Gebäudetiefen von zwölf Metern entstehen großzügige Innenhöfe. Die dritte Zeitschicht ist die der 1950er-Jahre und umfasst öffentliche Bauten wie das Bezirksamt, eine Schule und ein Kaufhaus.
Die Originalbausubstanz sowie das Straßenraster sind in weiten Teilen erhalten, zahlreiche Gebäude und Ensembles stehen unter Denkmalschutz. Hinsichtlich der Fassadengestaltung dominieren bei der Gründerzeitarchitektur Putzfassaden, häufig in hellen Farbtönen aber auch Backstein in Verbindung mit Putzelementen. Die Reformarchitektur ist von dunkelrotem Backstein geprägt. Die 1950er-Jahre-Gebäude zeichnen sich durch Gelbklinker aus. Alle Gebäude sind sehr anspruchsvoll ausgeführt, haben repräsentative Hauseingänge und weisen einen prunkvollen Fassadenschmuck mit Stuck und Ornamenten bzw. Backsteinreliefs und -gliederungen auf. Insgesamt erscheint die Bebauung durch das unterschiedliche Baualter und die verschiedenen Bautypen zunächst heterogen – die Bebauung vor dem Zweiten Weltkrieg hat aber hinsichtlich ihrer repräsentativen Ausgestaltung, Größe und Kubatur auch eine Homogenität. Dadurch entsteht ein wechselvolles, aber stimmiges Erscheinungsbild, das auch Bauten anderen Typs und Alters einschließt.
Mit der Aufstellung der Erhaltungsverordnung soll das ursprüngliche Bild des Quartiers in Eppendorf/ Hoheluft-Ost mit den dazugehörigen Straßen- und Grünräumen, privaten Vor- und Hintergärten geschützt werden.
Das Erscheinungsbild ist im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung bereits in einigen Bereichen gestört bzw. gefährdet. Teils verfremden Dachausbauten, nicht baustilgerechte Fensteraufteilungen, nachträglich ergänzte Balkone und die Gestaltung der Erdgeschosszonen durch große Schaufenster und Werbeanlagen das ursprüngliche Erscheinungsbild. Auch die Vorgartenbereiche werden häufig durch funktionale Nutzungen überformt. Hinzu kommt, dass die eigentliche Wohnnutzung häufig durch Büros und Praxen ersetzt worden ist. Die wenigen Neubauten fügen sich im Erhaltungsgebiet meist gut ein, teils sind die verwendeten Materialien sowie überdimensionierte Balkone und Dachausbauten auffällig und heben die Gebäude so vom historischen Bestand ab.
Mit der Städtebaulichen Erhaltungsverordnung als Regelungsinstrument soll der vorhandene erhebliche Veränderungsdruck und der bestehende Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf stadtbildverträglich und mit Rücksicht auf die historische Bausubstanz gesteuert werden. Neben der Verwendung geeigneter Materialien und Farbigkeiten können so Neu- und Anbauten hinsichtlich ihres Erscheinungsbildes und ihrer Dimensionierung abgestimmt werden, sodass sie sich städtebaulich und gestalterisch einfügen. Dies betrifft auch den Ausbau von Dachgeschossen sowie den Einbau baustilgerechter Fenster. Werbeanlagen und Schaufenster in den Erdgeschossbereichen sind mit Rücksicht auf die historische Bausubstanz zurückhaltend und stadtbildverträglich zu gestalten. Ebenso sind die Vorgartenbereiche mit ihren Einfriedungen zu erhalten, ihre Versiegelung zu vermeiden und notwendige funktionale Nutzungsänderungen durch Fahrradabstellanlagen, für die Müllaufbewahrung und Kfz-Stellplätze sparsam und zurückhaltend durchzuführen bzw. bestenfalls zu vermeiden. Im Gesamtbild sind außerdem historische Materialien, wie das Groß- und Kleinpflaster bei Überfahrten und Straßenräumen sowie der Baumbestand zu erhalten.
Beratung und Auskunft
Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen nur einen allgemeinen Überblick über die erhaltungsrechtlichen Belange geben können. Für eine Bauberatung wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (Bauprüfung) unter der Telefonnummer 040 42804-6807.