Aufstellungsbeschluss
Das Bezirksamt Hamburg-Nord beschließt, nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728, 1793) für das Gebiet – Kösterstraße/ Im Winkel – eine Erhaltungsverordnung aufzustellen.
Hintergrund
Der Bezirk Hamburg-Nord hat die Städtebaulichen Erhaltungsverordnungen für orts- und stadtbildprägende Ensembles und Quartiere aufgestellt, die aufgrund anstehender Modernisierungs- und Sanierungsbedarfe sowie Neubauvorhaben in ihrer Gesamtheit gefährdet sind.
Anlass und stadtplanerische Zielsetzung
Das Gebiet der Städtebaulichen Erhaltungsverordnung „Kösterstraße/ Im Winkel“ ist gekennzeichnet von zwei- bis dreigeschossigen Stadthäusern und Villen im Jugendstil in geschlossener Bauweise aus dem frühen 20. Jahrhundert. Die meist hell verputzten Gebäude mit Schmuckgiebel sind mit Fachwerk- und Klinkerelementen sowie Stuck reich verziert. Sie werden ergänzt von viergeschossigen Siedlungsbauten aus den 1920er-Jahren in rotem Backstein. Loggien und Bänderungen als Bauzier geben diesen Gebäuden ein horizontal gegliedertes Fassadenbild. Vor den Siedlungsbauten befinden sich Vorgärten mit Backsteinmauern und niedrigen Hecken. Auch die Stadthäuser und Villen verfügen über Vorgärten mit Backsteinmauern bzw. Metallzäunen. Eine Besonderheit stellen die ehemaligen Stiftsgebäude der Köster Stiftung dar. Die 23 Reihenhäuser wurden 1909 fertiggestellt als Ersatzbebauung für die Stiftsgebäude, die an der damaligen Kirchentwiete für die Verbreiterung der heutigen Kellinghusenstraße weichen mussten. Die gut erhaltenen Gebäude sind gekennzeichnet von einer Erdgeschosszone aus rotem Backstein, auffällig sind die weiß verputzten Fachwerkgiebel mit Innschriften.
Die Originalbausubstanz sowie das Straßenraster sind überwiegend erhalten, die ehemaligen Stiftsgebäude stehen unter Denkmalschutz. Insgesamt erscheint die Bebauung durch die verschiedenen Bautypen zunächst heterogen. Dennoch ergeben die Gebäude aus zwei Epochen – Jugendstil und Reformwohnungsbau – ein stimmiges Erscheinungsbild.
Mit der Aufstellung der Erhaltungsverordnung soll das ursprüngliche Bild des von Stadthäusern, Villen und Siedlungsbauten geprägten Quartiers rund um die Kösterstraße und Im Winkel mit den dazugehörigen privaten Vorgärten geschützt werden.
Das Erscheinungsbild ist im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung bereits teilweise gestört. So gibt es bereits drohende Abrissvorhaben, durch die der Gebäudebestand und das Erscheinungsbild des Quartiers im Ganzen gefährdet sind. Des Weiteren wurden einige Bestandsgebäude und ihre Grün- und Freiflächen durch Dachausbauten, nicht baustilgerechte Fensteraufteilungen, nachträglich ergänzte Vordächer und die Umwandlung der Vorgartenbereiche in Kfz-Stellplätze verändert.
Mit der Städtebaulichen Erhaltungsverordnung als Regelungsinstrument sollen der vorhandene erhebliche Veränderungsdruck und der bestehende Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf stadtbildverträglich und mit Rücksicht auf die historische Bausubstanz gesteuert werden. Der Erhalt der vorhandenen, erhaltenswerten Bausubstanz hat dabei oberste Priorität. Neben der Verwendung geeigneter Fensterformate, Materialien und Farbigkeiten können auch Neu- und Anbauten hinsichtlich ihres Erscheinungsbildes und ihrer Dimensionierung abgestimmt werden, sodass sie sich städtebaulich und gestalterisch einfügen. Ebenso sind die Vorgartenbereiche mit ihren Einfriedungen zu erhalten, ihre Versiegelung zu vermeiden und notwendige funktionale Nutzungsänderungen sparsam und zurückhaltend durchzuführen.
Beratung und Auskunft
Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen nur einen allgemeinen Überblick über die erhaltungsrechtlichen Belange geben können. Für eine Bauberatung wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (Bauprüfung) unter der Telefonnummer 040 42804-6807.