Städtebauliche Erhaltungsverordnung

Winterhude - Schinkelquartier

Das Gebiet der städtebaulichen Erhaltungsverordnung „Winterhude - Schinkelquartier" befindet sich im südlichen Winterhude zwischen Goldbekkanal, Barmbeker Straße, Osterbekkanal und Sierichstraße.

Bezirksamt Hamburg-Nord, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Aufstellungsbeschluss

Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat im Juni 2020 beschlossen, nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), geändert am 27. März 2020 (BGBl. I S. 587, 591) für das Gebiet – Winterhude - Schinkelquartier – eine Erhaltungsverordnung aufzustellen.


Hintergrund

Der Bezirk Hamburg-Nord hat die Städtebaulichen Erhaltungsverordnungen für orts- und stadtbildprägende Ensembles und Quartiere aufgestellt, die aufgrund anstehender Modernisierungs- und Sanierungsbedarfe sowie Neubauvorhaben in ihrer Gesamtheit gefährdet sind.


Anlass und stadtplanerische Zielsetzung

Das Gebiet der städtebaulichen Erhaltungsverordnung – Winterhude - Schinkelquartier – in Süd-Winterhude wird im Norden von einer Linie nahe dem Goldbekkanal und von der Straße Goldbekufer begrenzt. Nach Osten verläuft die Begrenzung – mit Ausnahme des Neubauquartiers – entlang der Westseite der Barmbeker Straße bis zum Osterbekkanal. Dem Nordufer des Osterbekkanals folgend, verläuft die Südgrenze bis zur Mühlenkampbrücke. Hier trifft die Begrenzung auf den Geltungsbereich der Städtebaulichen Erhaltungsverordnung „Quartiere östlich der Alster“ und folgt deren Abgrenzung nach Westen bis zur Sierichstraße. Lediglich das Flurstück 2779 mit den drei Hochhäusern Dorotheenstraße 10-14 wird vom Geltungsbereich ausgenommen. Die Sierichstraße bildet die westliche Begrenzung der Erhaltungsverordnung.

Die Städtebauliche Erhaltungsverordnung umfasst ein typisches, planmäßig angelegtes Stadterweiterungsgebiet der 1860er- bis 1910er-Jahre, dessen historische Baublockstruktur und teilweise kleinteiliges Straßensystem nahezu unverändert bewahrt blieben. Die Wohnblöcke um den Schinkelplatz zählen zu den wenigen erhaltenen Beispielen gründerzeitlicher Wohngebiete der Inneren Stadt. In ihrer Lage und Dimensionierung ebenfalls unverändert erhalten blieben auch die Kanäle und öffentlichen Freiflächen, welche ebenfalls zu den ortsbildprägenden Faktoren zählen. Die Wohngebäude im Erhaltungsgebiet entstanden zunächst in den Baustilen der Gründerzeit, überwiegend als sogenannte Schlitzbauten. Nicht selten in Verbindung mit rückwärtigen Wohnterrassen (Dorotheenstraße 3-5, Geibelstraße 21-41, „Mühlenkamp-Terrassen“). Zudem ist die besondere Wohnbauform der sogenannten „Hamburger Burg“ (Preystraße 5-7, Geibelstraße 47-57, Barmbeker Straße 49-55) im Erhaltungsgebiet dreifach vertreten. Während die gründerzeitlichen Wohngebäude bauzeittypisch vor allem helle Putzfassaden aufweisen, wurden spätere Gebäude des Quartiers zumeist in rotem Klinker ausgeführt. Auch die erhaltenen Zeugnisse ehemaliger Fabriken weisen rote Ziegelfassaden auf.

Durch die Aufstellung der Erhaltungsverordnung soll das prägende Ortsbild und die gestalterische Erscheinung des Quartiers geschützt werden. Das ursprüngliche Erscheinungsbild der Bebauung ist unter anderem durch Fassadendämmung mit Wärmedämmverbundsystemen im Rahmen neuer Klimaschutzvorschriften und den Ersatz der historischen Fenster durch Fenster ohne stilgerechte Fensterteilung bereits gestört bzw. stark gefährdet. Diverse Gebäude und Ensembles stehen auf Grund ihres Wertes als kulturhistorisches Erbe unter Denkmalschutz.

Mit der Erhaltungsverordnung als Instrument sollen die typischen Elemente des gesamten Erscheinungsbildes des Erhaltungsgebiets geschützt und bauliche Veränderungen zu Gunsten des zu erhaltenden Bestandes gesteuert und der Umgebungsschutz der Denkmäler und Denkmalensembles gestärkt werden.


Beratung und Auskunft 

Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen nur einen allgemeinen Überblick über die erhaltungsrechtlichen Belange geben können. Für eine Bauberatung wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (Bauprüfung) unter der Telefonnummer 040 42804-6807.

Download

Übersichtskarte der Erhaltungsverordnung Winterhude - Schinkelquartier

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Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 33

PDF herunterladen [PDF, 820,1 KB]

Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Winterhude - Schinkelquartier

PDF herunterladen [PDF, 644,4 KB]

Begründung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Winterhude - Schinkelquartier

PDF herunterladen [PDF, 4,2 MB]

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