Zu den weiteren Aufgaben gehört die fachliche Begleitung von planerischen Wettbewerbsverfahren sowie von Maßnahmen der Stadterneuerung, zu denen die Bereiche der aktiven Stadtentwicklung und der Stadtsanierung zählen.
Des Weiteren ist die Stadtplanung zuständig für die Pflege des Stadtbildes, zum Beispiel bei der Beurteilung von Bauvorhaben in Geltungsbereichen von Erhaltungs- und Gestaltungsverordnungen oder bei der Beurteilung von Werbeanlagen.
Fachamtsleitung Vertretung: Geschäftsstelle |