Frühförderung ist ein Angebot für Familien mit Kindern von der Geburt bis zur Einschulung, die in ihrer Entwicklung auffällig, von einer Behinderung bedroht oder behindert sind. Sie ist eine auf das Kind und seine individuelle Situation abgestimmte Entwicklungsförderung, die in regionalen Frühförderstellen geleistet wird. Die Frühförderstellen sind offen für alle Eltern, die sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen. Sie bieten ihnen kostenlose Beratung an.
Frühförderung kann eine drohende Entwicklungsauffälligkeit unter Umständen vermeiden oder die Folgen einer Behinderung mildern
- bei früh geborenen Kindern
- bei Kindern, die Probleme mit ihrer Wahrnehmung haben
- bei Auffälligkeiten in den Bewegungsabläufen; z.B. wenn das Kind ungeschickt wirkt, es eine große Unruhe hat oder durch Bewegungsvermeidung auffällt
- bei Kindern die sich im Greifen, Aufrichten, Sitzen, Laufen oder Sprechen von Gleichaltrigen unterscheiden
- wenn eine geistige und/oder körperliche Behinderung vorliegt oder vermutet wird.
Die Frühförderung wird durch die Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen interdisziplinär erbracht. Die enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern ist eine Vorraussetzung für die Frühfördermaßnahme. Die Frühförderung ist für Eltern kostenfrei.
Diese Zusammenarbeit soll familien- und wohnortnah in „Interdisziplinären Frühförderstellen“ und „Sozialpädiatrischen Zentren“ durch die Komplexleistung Früherkennung und Frühförderung erbracht werden. In der Regel findet Frühförderung ambulant (in einer Einrichtung) oder mobil in der Familie statt; Kinder ab drei Jahren erhalten Frühförderung in Tageseinrichtungen (Integrationsgruppen). Es handelt sich um Leistungen der Eingliederungshilfe (Teilhabe behinderter Menschen), die von der Geburt bis zum Schuleintritt gewährt werden können. Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind oder bei denen eine wesentliche Entwicklungsstörung besteht, können im Rahmen der Eingliederungshilfe heilpädagogische Leistungen, die Komplexleistung oder die Frühförderung in Tageseinrichtungen erhalten.
Die Kostenübernahme muss beim bezirklichen Grundsicherungs- und Sozialamt beantragt werden. Die Frühförderung in Tageseinrichtungen kann beim Jugendamt, Abteilung Kindertagesbetreuung im Rahmen des Kita - Gutschein - Systems beantragt werden. Das Sozialamt bzw. Jugendamt übernehmen in der Regel die Kosten für alle leistungsberechtigten Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Die Koordination Frühförderung berät und informiert Eltern, Sorgeberechtigte, Angehörige und Professionelle aus der Kinder- und Familienarbeit über die Möglichkeiten der Beratung und Früherkennung, die Frühförderangebote und die Zugangswege und Antragsverfahren.
Aufgaben und Angebote der Koordination Frühförderung:
Beratung für Eltern/Familien
telefonische und persönliche Beratung / Wegweisung:
Frau Peek, Ergotherapeutin
Tel.: (040) 4 28 04 - 25 57
Öffentlichkeitsarbeit
- Informationsmaterial und Wegweiser für Eltern
- Die Frühförderung Hamburg im Internet finden Sie unter www.behinderung.hamburg.de
Fortbildung und Multiplikatorenarbeit
- Initiierung von / Kooperation mit "kleinen Netzen Frühförderung" und Multiplikatoren in Zusammenarbeit mit den regionalen Frühförderstellen und örtlichen Einrichtungen, Ärztinnen/Ärzten sowie bezirklichen Diensten, die in den Bereichen (Klein-) Kinder und Familien tätig sind
- Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für Professionelle (Näheres dazu unter „Fortbildungen“)
- (telefonische) Fachberatung für Professionelle