Aktuell treten in Deutschland und Europa vermehrt Fälle bei Wildvögeln auf. Um eine Einschleppung des Virus in Hausgeflügelhaltungen zu verhindern, gelten in Hamburg besondere Vorsorgemaßnahmen.
Aufstallpflicht seit dem 31.10.2025
Seit dem 31. Oktober 2025 gilt in Hamburg eine Aufstallpflicht für:
- Hausgeflügel
- in menschlicher Obhut gehaltene Hühnervögel, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse
Ziel dieser Maßnahme ist es, eine Einschleppung des Erregers in Geflügelhaltungen zu verhindern. Das bedeutet, dass Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden muss – zum Beispiel durch Haltung in geschlossenen Ställen oder überdachten, gegen Wildvögel gesicherten Ausläufen.
Wildvögel – Hauptüberträger des Virus
Das Virus wird vor allem durch Wildvögel verbreitet. Besonders gefährdet sind:
- Wasserwild: Schwäne, Enten, Gänse, Möwen, Kormorane, Reiher, Kraniche
- Greifvögel: Habicht, Bussard, Falken
- Aasfresser: Elster, Krähe, Eichelhäher
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, werden ausschließlich AIV-empfängliche Vogelarten (Aviäres Influenzavirus) eingesammelt.
Ziel ist es, Infektketten zu unterbrechen und die Virusverbreitung einzudämmen.
Hinweise zum Schutz von Mensch und Tier
Die aktuellen Virusvarianten stellen nur ein geringes Risiko für den Menschen dar.
Dennoch sollten enge Kontakte zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen unbedingt vermieden werden – dies gilt auch für Hunde, insbesondere in Gebieten mit nachgewiesenen Fällen.
Verendete oder auffällige Wildvögel sollten nicht berührt und unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt oder über den offiziellen Meldebogen gemeldet werden.