Schritt 1 – Ihr Bauvorhaben
Was? Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Beseitigung (Abbruch)
Wo? Grundstück, Anschrift
Hinweis: Liegt in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Hamburg-Nord
Wie? Größe, Nutzung
Schritt 2 – Beratung bei der Bauprüfung
Wo?
Bezirksamt Hamburg-Nord
Zentrum für Wirtschaftsförderung Bauen und Umwelt
Kümmellstraße 6
20249 Hamburg
Öffnungszeiten:
Bevorzugt mit Terminabsprache , dies ist aber nicht zwingend notwendig.
Hinweis: Bauberatungen sind gebührenpflichtig. Pro angefangene halbe Stunde wird eine Gebühr gemäß der BauGebO berechnet.
Welche Informationen bekomme ich in der allgemeinen Bauberatung?
- Ist mein Vorhaben genehmigungspflichtig?
- Was ist auf meinem Grundstück zulässig?
- Spricht auf den ersten Blick etwas gegen mein Vorhaben?
- Welches Baugenehmigungsverfahren wähle ich / wird mir empfohlen / muss ich wählen?
- Wie sind meine nächsten Schritte?
Welche Baugenehmigungsverfahren gibt es?
Sie können folgende Verwaltungsleistungen für Bauprojekte im Bezirksamt Hamburg-Nord digital beantragen: Baugenehmigungen, Vorbescheide, Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen zur Errichtung, Änderungen, Nutzungsänderungen oder Beseitigung von baulichen Anlagen. Hierzu beachten Sie bitte unsere Informationen zum digitalen Bauantrag 2.0 im Bezirk Hamburg-Nord.
§ 61 HBauO – Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
Das §-61-Verfahren ist das schnellste und kostengünstigste Verfahren zu Ihrer Baugenehmigung (vorwiegend für Wohnungsbau). Denken Sie daran, dass Sie gegebenenfalls noch Genehmigungen von anderen Behörden und Dienststellen benötigen. Sie müssen eigenverantwortlich prüfen, ob alle Rechtsbereiche des Bauordnungs- und Baunebenrechts eingehalten werden.
Wenn Sie gerne alles aus einer Hand haben wollen, sollten Sie lieber das §-62-Verfahren wählen. Dort bieten wir den Service des Verfahrensmanagers.
§ 62 HBauO – Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung
Im konzentrierten Baugenehmigungsverfahren übernimmt der Verfahrensmanager die Koordination aller öffentlich-rechtlichen Belange, die durch das Vorhaben berührt werden. Es wird neben dem Planungsrecht und dem Bauordnungsrecht auch das Baunebenrecht geprüft. Dafür holt der Bauprüfer alle Stellungnahmen der zuständigen Rechtsbereiche bzw. Dienststellen ein und fasst diese im Genehmigungsbescheid zusammen. So erhalten Sie als Bauherr die „Genehmigung aus einer Hand“.
§ 63 HBauO – Vorbescheid
Das Vorbescheidsverfahren bietet dem Bauherrn die Möglichkeit, im Vorwege Einzelfragen bezüglich der grundsätzlichen Zulässigkeit seines Bauvorhabens zu stellen. Sie bekommen auf die präzise gestellten Fragen rechtsverbindliche Antworten.
Wir weisen darauf hin, dass der Vorbescheid keine Baugenehmigung darstellt.
Schritt 3 – Vorbereitung des Bauantrages
Konkret: Sie suchen sich einen Fachplaner, der Ihre Bauwünsche und Ideen in Planunterlagen umsetzt.
Achtung: Der Fachplaner muss im Besitz einer Bauvorlageberechtigung (z.B. Architekt) sein.
Welche Unterlagen Sie beim Bauamt einreichen müssen sowie auch die erforderlichen amtlichen Formulare (Antrag, Gebührenvordruck etc.) finden Sie unter: www.hamburg.de/formulardownload/103154/formulare-bauaemter und in der Landesnorm Hamburg | Bauvorlagenverordnung.
Welche Bedingungen Sie beachten müssen, wenn Sie ein Abbruchvorhaben planen: Hinweise-bei-der-Planung-und-Durchfuehrung-von-Abbruchvorhaben.pdf
Schritt 4 – Einreichung des Bauantrages
Der digitale Bauantrag 2.0 steht zur Verfügung, bitte nutzen Sie diesen bevorzugt.
Überprüfen Sie vorher noch einmal, ob
- Ihr Antrag vollständig ist
- alle Unterschriften geleistet sind
- Sie ausreichend viele Exemplare vorbereitet haben (gem. § 2 BauVorlVO)
- alle Angaben auf den Formularen ausgefüllt sind
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit der Dauer der Bearbeitungszeit, dem Ansprechpartner und dem Geschäftszeichen.
Bitte geben Sie bei Rückfragen immer das Geschäftszeichen an.
Die Prüfungsphase beginnt. In diesem Zeitraum wird Ihr Antrag in Bezug auf Brandschutz, nachbarrechtliche Belange, Abstandsflächen, Barrierefreiheit, planungsrechtliche Zulässigkeit, gestalterische Aspekte, beantragte Abweichungen und Befreiungen etc. je nach Verfahrenswahl geprüft und noch vieles mehr. Der Bauprüfer koordiniert hierbei auch die Prüfung der Inhalte anderer Dienststellen, indem er z.B. Fachämter wie Stadt- und Landschaftsplanung, Management des öffentlichen Raums mit ihren Fachabteilungen (Tiefbau und Stadtgrün), das Denkmalschutzamt etc. um ihre fachliche Beurteilung bittet. Auf dem Weg zu Ihrer Baugenehmigung können sowohl Ortsbesichtigungen als auch die Vorstellung in bezirklichen Ausschüssen zum Prüfumfang gehören.
Hinweis: Umfang und Bearbeitungszeit der Prüfung ergeben sich aus Ihrem Antragsverfahren. Anträge, bei Vollständigkeit der Unterlagen, nach:
Wir freuen uns auf Ihren Bauantrag!
Schritt 5 – Die Baugenehmigung
Weitere Informationen
- Baugenehmigung Bauantrag Hamburg - hamburg.de
- Anzeige Bau-, Abbruch und Wiederaufnahmebeginn
- Baustellenvorankündigung
- Nacht-, Sonn- Feiertagsarbeitsgenehmigung
- Zustimmung im Einzelfall
- Hilfe von A-Z - HamburgService
- Merkblätter und Broschüren ... - hamburg.de
- Hinweise bei der Planung und Durchfuehrung von Abbruchvorhaben.pdf
- Vorschriften zum Bauordnungsrecht - hamburg.de
- Bauprüfdienste - hamburg.de
- Fachanweisungen - hamburg.de
- Bezirksamt Hamburg-Nord – Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen - hamburg.de
- leitfaden-servicequalitaet.pdf
- geoportal-hamburg.de
- Bezirksamt Hamburg-Nord – Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen - hamburg.de
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Hier finden Sie die Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten, Informationen zu erhalten oder uns Ihre Meinung mitzuteilen: wbz@hamburg-nord.hamburg.de
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