Alle vier Jahre wird die bezirkliche Seniorendelegiertenversammlung (SDV) berufen und aus ihren Mitgliedern der Bezirks-Seniorenbeirat (BSB) gewählt. Beide Gremien vertreten die Interessen der Generationen über 60 Jahre gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit. Grundlage bildet das Hamburgische Seniorenmitwirkungsgesetz.
Was machen die Seniorenvertretungen?
Wer die Seniorenvertretungen noch nicht kennt, kann mehr über ihre Arbeit auf der Seite des Bezirks-Seniorenbeirats und der Seniorendelegiertenversammlung erfahren.
Warum lohnt es sich, mitzumachen?
Über ein Engagement in einer Seniorenvertretung können Sie die Stadt aktiv mitgestalten! Die Mitglieder der Seniorenvertretungen verfolgen gesellschaftliche Themen und diskutieren mit. Dabei kommen Sie in den Austausch mit anderen Senior:innen und Akteur:innen. Das macht Spaß und bringt neue Bekanntschaften und Impulse und Sie können etwas bewegen.
Wie können Sie Seniorendelegierte:r in Hamburg-Nord werden?
Wenn Sie Interesse an einer Mitwirkung an der Seniorendelegiertenversammlung haben und delegiert werden wollen, müssen folgende Voraussetzungen und eine der Alternativen (A oder B) erfüllt sein:
- Sie sind 60 Jahre oder älter (spätestens am 1. April 2025 werden Sie 60 Jahre alt)
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Freien und Hansestadt Hamburg
- Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle – im Gegenteil: Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund sind besonders zur Mitwirkung eingeladen.
- Sie gehören einer Gruppe oder Organisation an, die sich mit einem regelmäßigen Angebot an Seniorinnen und Senioren im Bezirk Hamburg-Nord wendet. Dann können Sie sich als deren Vertreter:in die Seniorendelegiertenversammlung entsenden lassen – unabhängig davon, in welchem Bezirk Hamburgs Sie gemeldet sind. Hier finden Sie die notwendigen Unterlagen.
ODER:
- Sie wohnen im Bezirk Hamburg-Nord und weisen die Unterstützung von mindestens 20 weiteren Personen nach, die in Ihrem Bezirk wohnen und 60 Jahre und älter sind. Unterstützer und Unterstützerinnen müssen sich mit Namen, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift in eine Unterstützerliste eintragen. Die Vorlage für die Unterstützerliste steht hier zum Download bereit.
Ein wichtiger Hinweis zur Unterstützerliste: Ihre Unterstützenden dürfen nur auf Ihrer Liste/ einer Liste unterschreiben. Sollten die Unterstützenden auf mehreren Listen unterschrieben haben, verlieren alle Unterschriften ihre Gültigkeit.
Daher unser Tipp: Sammeln Sie ruhig mehr Unterstützende als notwendig.
Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständigen Ansprechpartnerin im Fachamt für Sozialraummanagement des Bezirksamts Hamburg-Nord: Ulrike Böther, Tel. 040/428 042 676 oder per E-Mail an ulrike.boether@hamburg-nord.hamburg.de.
Häufige Fragen:
Ich weiß nicht, ob das etwas für mich ist. Wo kann ich weitere Informationen über die Arbeit erhalten?
Wenden Sie sich gern an den Seniorenbeirats-Vorsitzenden unter Telefon (040) 428 04 20 65 oder E-Mail bsb-nord@lsb-hamburg.de.
Folgende Links können Ihnen außerdem weiterhelfen:
- Behörde für Wissenschaft Forschung Gleichstellung und Bezirke
- Bezirksamt Hamburg-Nord
- Landes-Seniorenbeirat Hamburg
Wie finde ich heraus, ob meine Gruppe oder Organisation berechtigt ist, Seniorendelegierte zu entsenden?
Organisationen sind zum Beispiel eingetragene Vereine, Sozialverbände, Gewerkschaften, Migrant:innenselbstorganisationen, Religionsgemeinschaften oder politische Parteien. Eine Organisation kann mehrere Gruppen beinhalten. Gruppen können beispielsweise Seniorentreffpunkt, Seniorenkreise oder -runden, Bildungs- und Kulturgruppen (z.B. Chöre), Nachbarschaftstreffs, Mieter:innen von Servicewohnnanlagen oder Wohnbeiräte von Wohn- und Pflegeeinrichtungen sein.
Die Gruppe oder die Organisation muss ein regelmäßiges Angebot für Seniorinnen und Senioren anbieten. Dieses muss im Durchschnitt mindestens einmal monatlich stattfinden. Das Angebot kann auch generationsübergreifend sein, solange es sich erkennbar auch an Seniorinnen und Senioren wendet und grundsätzlich offen für interessierte ältere Menschen ist.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson des Bezirksamtes.
Mein:e Unterstützende wird im März 2025 60 Jahre alt – kann sie/er auch dann unterschreiben?
Ja, das ist möglich, zur neuen Amtszeit ab 01. April 2025 muss die Person 60 Jahre oder älter sein.
Reicht die Einreichung der Unterlagen per Mail?
Nein, diese müssen bis zum 17. Februar 2025 schriftlich beim Bezirksamt eingehen.