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Nachhaltige Mobilität

Parklets im Bezirk Hamburg-Nord

Parklets sind meist hölzerne Aufbauten, die einen Parkstand temporär zu einer Aufenthaltsfläche umwandeln und somit den öffentlichen Raum für den Fußverkehr erweitern und eine für die Allgemeinheit zugängliche Aufenthaltsqualität schaffen.

Grätzeloase des Neunerhaus Café
Grätzeloase des Neunerhaus Café Christoph Liebentritt

Parklets können Ruheoasen, Begegnungsorte ohne Konsumzwang und urbane Gärten darstellen, die der Nachbarschaft wieder Orte des Verweilens vor der Haustür zurückgeben.

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat die Förderung von Parklets durch die Einrichtung des Fonds Lebenswerter öffentlicher Raum beschlossen (s. Drs.Nr. 21-4494). Bei Erfüllung der Förderbedingungen können Einzelparklets demnach mit bis zu 1.000 Euro, Doppelparklets mit bis zu 2.000 Euro gefördert werden.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht wichtiger Infos zum Thema Parklets. Des Weiteren finden Sie unten im Download-Bereich

  • eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die durch den Prozess der Beantragung und Aufstellung eines Parklets führt
  • eine Checkliste, die Ihnen dabei helfen soll, alle Bedingungen für die Planung eines Parklets berücksichtigen zu können
  • Hinweise, die eine zusätzliche Hilfestellung bzgl. der Standortfindung und Gestaltung des Parklets bieten 

Wer kann ein Parklet beantragen?

Volljährige natürliche Personen sowie juristische Personen können einen Sondernutzungsantrag auf Errichtung eines Parklets stellen. Die antragstellende Person wohnt oder betreibt ein Gewerbe in unmittelbarer Nähe zum geplanten Parkletstandort. Anträge sind von einer Einzelperson zu stellen, die sich dadurch für den Bau-, den Unterhalt und die Pflege, sowie den Abbau und die Entsorgung des Parklet verpflichtet und dies nachweist.
 

Welche Bedingungen muss das Parklet erfüllen?

Das Parklet darf ausschließlich der nicht-gewerblichen Nutzung dienen und soll frei zugänglich, sowie kostenfrei und für die Allgemeinheit nutzbar sein. Werbung jeglicher Art, auch für nicht-kommerzielle Zwecke, ist ausgeschlossen. Zusätzlich ergeben sich weitere Ansprüche im öffentlichen Raum bzgl. Standort, Dimension und Verkehrssicherheit. Alle zu erfüllenden Bedingungen für die Planung eines Parklets finden Sie gesammelt in der Checkliste. Wenn Sie sich für eine Förderug bewerben möchten, finden Sie dort ebenso explizite Förderungsbedingungen bzgl. der Gestaltung des Parklets.
 

Was muss ich beim Antrag beachten?

In der Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie alle notwendigen Informationen zur Antragstellung übersichtlich dargestellt. Die Anforderungen, die das Parklet erfüllen muss, sind in der Checkliste hinterlegt.
 

Wie lange darf das Parklet bestehen?

Der Erstantrag auf Sondernutzung für ein Parklet wird für einen 6-monatigen Zeitraum zwischen April bis einschließlich Oktober gestellt. Bei Vorlegen eines der Jahreszeit entsprechenden Nutzungskonzepts, kann eine Verlängerung von bis zu weiteren 6 Monaten beantragt werden.
 

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Alle für den Aufbau und die Anschaffung des Parklets entstehenden Kosten sind von der antragstellenden Person zu tragen. Von folgenden Kostenpositionen kann ausgegangen werden:

  • Sondernutzungsgebühren: 1 Euro pro m² pro Monat
  • Halteverbot für einen Geltungstag: ~ 110 Euro
  • Verkehrssichernde Maßnahmen, z.B. zwei Schraffenbaken (Aufstellung links und rechts): ~ 60 Euro
  • Materialkosten für das Parklet selbst
  • Sonstige Kosten, die durch Auf-, Abbau und Instandhaltung entstehen

Die oben aufgelisteten Kosten sind jedoch im Rahmen der Förderung erstattungsfähig.
 

Wer entscheidet über die Förderung?

Das Bezirksamt prüft eingehende Anträge im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis. Über die Förderung aus dem Fonds Lebenswerter öffentlicher Raum entscheidet die Bezirksversammlung Hamburg-Nord. Unter der Voraussetzung, dass sie der Förderung zustimmt, kann ein Betrag von bis zu 1.000 Euro (Einzelparklet) bzw. 2.000 Euro (Doppelparklet) durch das Nachweisen der entstandenen Kosten erstattet werden. Genaueres finden Sie hierzu in der Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Bitte beachten Sie, dass die Erfüllung der Checkliste keine Garantie für die Genehmigung des Parklets darstellt. Ebenso ist die Genehmigung des Parklets kein Garant für die Förderbewilligung durch die Bezirksversammlung. Jeder Fall wird einzeln geprüft.
 

Noch Fragen?

Sie haben noch Fragen bzgl. der Antragstellung? Dann kommen Sie gerne mit uns in Kontakt: mobilitaet@hamburg-nord.hamburg.de.


Download

Parklets im Bezirk Hamburg-Nord: Eine Anleitung Schritt für Schritt

PDF herunterladen [PDF, 273,4 KB]

Checkliste für die Beantragung eines Parklets im Bezirk Hamburg-Nord

PDF herunterladen [PDF, 228,7 KB]

Weitere Hinweise und Erläuterungen zur Planung eines Parklets im Bezirk Hamburg-Nord

PDF herunterladen [PDF, 1,1 MB]

Formular – Antrag auf Sondernutzung

PDF herunterladen [PDF, 116,9 KB]

Formular – Antrag auf Erlaubnis zum Vorzeitigen Maßnahmenbeginn

PDF herunterladen [PDF, 182,9 KB]