Parklets können Ruheoasen, Begegnungsorte ohne Konsumzwang und urbane Gärten darstellen, die der Nachbarschaft wieder Orte des Verweilens vor der Haustür zurückgeben.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat die Förderung von Parklets durch die Einrichtung des Fonds „Lebenswerter öffentlicher Raum“ beschlossen (s. Drs.Nr. 21-4494). Einzelparklets können demnach mit bis zu 1.000 Euro, Doppelparklets mit bis zu 2.000 Euro gefördert werden. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht wichtiger Infos zum Thema Parklets. Des Weiteren finden Sie unten eine Schritt-für-Schritt-Anleitung vom Antrag bis zum fertigen Parklet, sowie eine Checkliste, die Ihnen dabei helfen soll, alle Bedingungen für die Beantragung einer Parkletnutzung berücksichtigen zu können.
Wer kann ein Parklet beantragen?
Volljährige natürliche Personen sowie juristische Personen können einen Sondernutzungsantrag auf Errichtung eines Parklets stellen. Die antragstellende Person wohnt oder betreibt ein Gewerbe in unmittelbarer Nähe zum geplanten Parklet-Standort. Anträge sind von einer Einzelperson zu stellen, die sich für den Bau-, den Unterhalt und die Pflege, sowie den Abbau und die Entsorgung des Parklet verpflichtet und dies nachweist.
Welche Bedingungen muss das Parklet erfüllen?
Die Bezirksversammlung hat in ihrem Beschluss Bedingungen für förderungsfähige Parklets im Bezirk festgelegt (s. Drs.Nr. 21-4494). Des Weiteren ergeben sich weitere Ansprüche im öffentlichen Raum bzgl. Standort, Dimension und Verkehrssicherheit. Sie finden alle zu erfüllenden Bedingungen für die Beantragung einer Parkletnutzung gesammelt in der Checkliste. Die Erfüllung der Checkliste stellt jedoch keine Garantie für eine Genehmigung dar, da jeder Antrag als Einzelfall geprüft wird.
Was muss ich beim Antrag beachten?
Die Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft dabei, Sie durch den Parklet-Prozess zu führen. Hier finden Sie auch alle notwendigen Informationen zur Antragstellung.
Wie lange darf das Parklet bestehen?
Der Erstantrag auf Sondernutzung für ein Parklet wird für einen 6-monatigen Zeitraum zwischen April bis einschließlich Oktober gestellt. Bei Vorlegen eines der Jahreszeit entsprechenden Nutzungskonzepts, kann die Verlängerung um 6 Monate geprüft werden.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Alle für den Aufbau und die Anschaffung des Parklets entstehenden Kosten sind von der antragstellenden Person zu tragen. Von folgenden Kostenpositionen kann ausgegangen werden:
- Sondernutzungsgebühren: 1 Euro pro m² pro Monat
- Halteverbot für einen Geltungstag: ~ 110 Euro
- Verkehrssichernde Maßnahmen, z.B. zwei Schraffenbaken (Aufstellung links und rechts): ~ 60 Euro
- Materialkosten für das Parklet selbst
- Sonstige Kosten, die durch Auf-, Abbau und Instandhaltung entstehen
Die aufgelisteten Kosten sind im Rahmen der Förderung erstattungsfähig.
Wer entscheidet über die Förderung?
Das Bezirksamt prüft eingehende Anträge im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis. Genehmigte Anträge werden der Bezirksversammlung vorgelegt, welche über die Förderung entscheidet. Fällt dies positiv aus, kann ein Betrag von bis zu 1.000 Euro (Einzelparklet) bzw. 2.000 Euro (Doppelparklet) durch das Nachweisen der entstandenen Kosten erstattet werden. Es besteht kein Förderungsanspruch.
Welche Besonderheiten gibt es für das Jahr 2024?
Aufgrund des kurzfristigen Zeitraums und der Sommersitzungspause der Bezirkspolitik ist vorgesehen, dass bis zum 31.07.2024 eingereichte Anträge, die eine Sondernutzungsgenehmigung erhalten haben, eine Förderung aus dem Fonds „Lebenswerter öffentlicher Raum“ erhalten. Für Anträge, die danach eingehen, gilt der reguläre Auswahlprozess (s. „Wer entscheidet über die Förderung?“). Eine Entscheidung zum konkreten Verfahren wird die Bezirksversammlung voraussichtlich auf der Sitzung des Hauptausschusses am 14.05.2024 treffen.
Noch Fragen?
Trotz Blick in die Schritt-für-Schritt-Anleitung und Checkliste haben Sie noch Fragen zur Antragstellung? Dann schreiben Sie gerne an mobilitaet@hamburg-nord.hamburg.de.