Genehmigungspflicht nach § 250 Baugesetzbuch
Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen
Sie beabsichtigen Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln, Wohnungserbbaurechte, Dauerwohnrechte oder Bruchteilseigentum zu begründen? Hierfür gilt seit 2021 in Hamburg eine Genehmigungspflicht.