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Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit

sektoraler Bebauungsplan Eppendorf 3

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Goernestraße

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Plangebiet

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 525, 526, 547, 245, 528, 529 der Gemarkung Eppendorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 404). Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 0,32 ha.

Planungsziel

Bei dem Verfahren "Eppendorf 3" handelt es sich um einen sektoralen Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB). Anders als es der Name vermuten lässt, handelt es sich dabei nicht um einen traditionellen Bebauungsplan. Der sektorale Bebauungsplan oder auch „Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung“ dient ausschließlich der Wohnraumschaffung und kann deswegen nur begrenzt Festsetzungen treffen. Anders als beim traditionellen Bebauungsplan kann dementsprechend nicht auf den sog. „Festsetzungskatalog“ von § 9 Abs.1 BauGB zurückgegriffen werden. Abweichend besteht über sektorale Bebauungspläne aber die Möglichkeit, eine verpflichtende Umsetzung von sozialgefördertem Wohnraum festzusetzen.
Der zugrundeliegende Baustufenplan sieht hier "W2o" vor. Eine zweigeschossige, offene Bauweise entspricht jedoch nicht der vorhandenen Bebauung des Umfelds und der gewünschten städtebaulichen Struktur am Standort. Vor diesem Hintergrund schafft der sektorale Bebauungsplan Eppendorf 3 nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ortsangemessene Nachverdichtung. Gleichzeitig wird von der Möglichkeit des sektoralen Bebauungsplans Gebrauch gemacht, die GrundstückseigentümerInnen zur Umsetzung von sozial gefördertem Wohnraum zu verpflichten. Das Verfahren soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.

Lage des Plangebietes


BAN|SL

Verfahrensstand

Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB konnte im Verfahren zum sektoralen Bebauungsplan Eppendorf 3 abgesehen werden. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB konnten sich die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses äußern.

Eingegangene Stellungnahmen wurden vom Fachamt Stadt– und Landschaftsplanung abgewogen und das Ergebnis dem bezirklichen Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt.

Auskünfte zum Bebauungsplan-Entwurf erteilt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter Telefonnummer 040 / 4 28 04 - 6021, -6026 oder - 6020.

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Amtlicher Anzeiger Ausgabe Nr. 92 vom 28. November 2023

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