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Sozialleistungen

Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, SGB XII) und Grundsicherung

Existenzsichernde Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) werden mit dem Ziel gewährt, Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.

Pixabay / Nattanan Kanchanaprat

In den Fällen, in denen das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt daraus zu bestreiten und die Anspruchsvoraussetzungen für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II – Jobcenter) nicht vorliegen, können beim zuständigen Bezirksamt existenzsichernde Leistungen in Form von Sozialhilfe oder Grundsicherung beantragt werden.

Bewilligt werden können laufende Leistungen zur Aufstockung einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente (z.B. der maßgebliche Regelsatz, die Kosten für eine angemessene Wohnung), einmalige Leistungen (z.B. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte) und Mehrbedarfszuschläge (z.B. für Schwangere oder behinderte Menschen).


Beantragen Sie Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt online!

Grundsicherung:
Sie sind im Rentenalter, aber Ihr Geld reicht nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt zu bezahlen? Oder sind Sie zwar noch jünger, können aber aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht arbeiten? Den Antrag auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung stellen Sie mündlich oder schriftlich beim zuständigen Bezirksamt. Oder ganz einfach per Online-Antrag unter: https://sozialplattform.de/leistung/grundsicherung-im-alter-antrag
 

Hilfe zum Lebensunterhalt:
Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen (oder Vermögen) bestreiten kann und weder die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, Jobcenter) noch eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII, s.o.) erhält, kann Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, zum Beispiel bei einer zeitlich befristeten Erwerbsminderung. Sie können Hilfe zum Lebensunterhalt auch online unter dem folgenden Link beantragen: https://sozialplattform.de/leistung/hilfe-zum-lebensunterhalt-antrag


Leistungen nach dem SGB XII im Bezirksamt Hamburg-Nord

Zu Leistungen nach dem SGB XII beraten die Mitarbeitenden des Fachamtes Grundsicherung und Soziales des Bezirksamtes Hamburg-Nord wohnortnah im Sozialen Dienstleistungszentrum oder in den Außenstellen in Barmbek/Uhlenhorst und Fuhlsbüttel/Langenhorn. Die für Ihr persönliches Anliegen zuständige Dienststelle finden Sie im Behördenfinder.