Des Weiteren ist der Fachbereich Tiefbau für die Unterhaltung aller öffentlichen Straßen, Wege und Plätze zur Wahrung der Verkehrssicherheit verantwortlich. Bei Verkehrsplanungen Dritter sorgt der Fachbereich für die Einhaltung der geltenden Regelwerke und Rechtsvorschriften. Hier werden Stellungnahmen im Rahmen von Bauantragsverfahren und in der Bauleitplanung verfasst und tiefbautechnische Planungen bei Erschließungsmaßnahmen des Wohnungsbaus begleitet.
Der Abschnitt Tiefbau plant, baut und unterhält Gewässer unter Berücksichtigung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und überprüft die ordnungsgemäße Unterhaltung von Gewässern 2. Ordnung, die nicht im Eigentum der Stadt Hamburg stehen.
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Wir sind zu erreichen unter: mr@hamburg-nord.hamburg.de