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Sozialleistungen

Unterhaltsvorschuss

Kindern, die bei einem allein erziehenden Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen oder nur einen unzureichenden Unterhalt erhalten, wird Unterhaltsvorschuss gewährt.

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Mit dem Unterhaltsvorschuss soll eine übergangsweise Hilfe in einer schwierigen Lebens- und Erziehungssituation geboten werden, z.B. auch bei ungeklärter Vaterschaft. Anspruch haben Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei einem allein erziehenden Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen oder nur einen unzureichenden Unterhalt erhalten sowie in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auch Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Unterhaltsvorschussleistungen erhalten.

Weitergehende Informationen zum Unterhaltsvorschuss erhalten Sie auf der Seite „Unterhaltsvorschuss“ der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. 
 

Unterhaltsvorschuss im Bezirksamt Hamburg-Nord

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes Grundsicherung und Soziales beraten alle Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks Hamburg-Nord gerne über die Anspruchsvoraussetzungen.

Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung unbedingt erforderlich:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis
  • Anmeldebestätigung
  • Unterlagen über Unterhaltsregelungen
  • Ggf. Scheidungsunterlagen

Die für Ihr persönliches Anliegen zuständige Dienststelle finden Sie im Behördenfinder.

Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss können Sie online im Service-Portal stellen.  

Persönliche Beratungsgespräche und Beratungstermine für Erstanträge bietet die Eingangszone an. Bitte informieren Sie sich hierzu auf der Startseite des SDZ.

Das Ziel der Mitarbeitenden der Unterhaltsvorschussabteilung ist es, Sie unkompliziert und zielgerichtet zu beraten, Ansprüche zu klären und Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Sie helfen dabei mit, in dem Sie Ihr Anliegen detailliert und unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und einer Rückrufnummer per E-Mail an unterhaltsvorschuss@hamburg-nord.hamburg.de richten. Die Mitarbeitenden prüfen Ihr Anliegen und klären dieses direkt oder kommen kurzfristig mit einem Beratungsangebot auf Sie zu.  

Bitte beachten Sie, dass für die Vorlage von Unterlagen und Nachweisen kein persönliches Erscheinen notwendig ist. Übersenden Sie Ihre Nachweise wie Renten-/Gehaltsbescheinigungen unkompliziert per E-Mail an das oben genannte Postfach oder in Kopie per Post an die nachstehende Adresse:

Kontakt

Soziales Dienstleistungszentrum Hamburg-Nord 
Fachamt Grundsicherung und Soziales
Kümmellstraße 7
20249 Hamburg