Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Bezirke Hamburg-Nord
Standesamt Hamburg-Nord

Urkundenabteilung

Hier finden Sie Informationen zur Beantragung von Urkunden, zur Abgabe von Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz und weiteren Dienstleistungen der Urkundenabteilung.

  • Sie lesen den Originaltext
Raxpixel.com

Inhaltsverzeichnis

Urkundenanforderungen

 Sie können Ihre gewünschten Urkunden auf folgenden Wegen beantragen:

  • Über das Serviceportal der Freien und Hansestadt Hamburg
  • Per E-Mail direkt beim Standesamt
  • Für Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden oder Abschriften aus den Personenstandsregistern schreiben Sie bitte an urkunden@hamburg-nord.hamburg.de
  • Kommen Sie persönlich vorbei. Unsere Sprechzeit für Urkundenausstellungen ist dienstags von 08:00-12:00 Uhr. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.


Folgende Informationen benötigen wir bei der Bestellung von Urkunden von Ihnen:

  • Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Geburt oder der Eheschließung oder des Sterbefalles
  • Geburtsdatum und ggf. Angabe des Krankenhauses, in dem die Geburt stattfand oder Eheschließungsdatum oder Sterbedatum
  • Postanschrift, an die die Urkunde versandt werden soll
  • Ihre Telefonnummer für Rückfragen


Sollten Sie die Urkunde nicht für sich selbst beantragen:

Bitte beachten Sie, dass Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, wenn Sie die Urkunde nicht für sich selbst beantragen.

  • Wenn Sie die Urkunde für ihre Eltern und/oder Geschwister beantragen, benötigen wir zum Nachweis der Verwandtschaft Ihre eigene Geburtsurkunde.
  • Wenn Sie die Urkunde für Ihren Ehegatten beantragen, benötigen wir zum Nachweis Ihre Eheurkunde
  • Wenn Sie die Urkunde für eine andere Person beantragen, müssen Sie eine Vollmacht dieser Person zusammen mit einer Kopie des Personalausweises (beidseitig) oder Reisepasses mit Meldebescheinigung des Vollmachtgebers vorlegen.
  • Die Vorlage weiterer Unterlagen und/oder Nachweise bleibt vorbehalten.


Selbstbestimmungsgesetz

Am 1. November 2024 tritt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Dieses Gesetz ersetzt das bisherige Transsexuellengesetz (TSG) sowie die Erklärungsregelungen für intersexuelle und nichtbinäre Personen nach § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG). Mit dem SBGG haben Sie als transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Person die Möglichkeit, durch einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt die bisher im Geburten- oder Eheregister eingetragene Geschlechtsangabe und Ihre(n) Vornamen zu ändern.

Alle wichtigen Informationen zum Vorgehen und den benötigten Unterlagen finden Sie in dem folgenden Merkblatt.


Hier finden Sie die Formulare zur Anmeldung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen:


Weitere Dienstleistungen der Urkundenabteilung

Für Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennungen, Berichtigungen Ihrer Registereinträge und anderen Fragen senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und genauen Informationen zu Ihrem Anliegen an unser Funktionspostfach urkunden@hamburg-nord.hamburg.de . Die zuständige Ansprechperson setzt sich schnellstmöglich direkt mit Ihnen in Verbindung.