Plangebiet
Das ca. 2,9 Hektar große Plangebiet befindet sich im Stadtteil Winterhude im Bezirk Hamburg-Nord und wird wie folgt umgrenzt: im Norden durch das Flurstück 1442, im Osten durch die Straße Überseering, im Süden durch die Straße Jahnring sowie im Westen durch das Flurstück 1174 der Gemarkung Alsterdorf.
Lage des Plangebietes
Planungsziel
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Winterhude 76 gemäß § 12 BauGB sollen auf dem Flurstück 1250 der Gemarkung Alsterdorf am Überseering 40 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Wohnturmes mit ca. 150 Wohnungen geschaffen werden. Ein Anteil von mindestens 35 % der Wohnungen ist als geförderte Wohnungen vorgesehen. Gleichzeitig soll die geplante bauliche Veränderung und Sanierung des denkmalgeschützten Bestandsbürohauses planungsrechtlich nachvollzogen werden. Die oberirdische Bestands-Stellplatzanlage soll rückgebaut und zukünftig für Freianlagen genutzt werden.
Mit Realisierung des Wohnturms werden die städtischen und bezirklichen Ziele zur Schaffung von bedarfsgerech-em Wohnungsbau in gut erschlossenen Lagen unterstützt. Gleichzeitig wird mit der Vorhabenplanung dem Ziel der Wiedernutzbarmachung bzw. Nachverdichtung von bisher untergenutzten Flächen im Sinne des § 1a (2) BauGB sowie dem „Hamburger Maß - Leitlinie zurlebenswerten kompakten Stadt“ entsprochen.
Die Fläche am Überseering 40 ist im Besitz einer Projektentwicklungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg. Die Vorhabenträgerin hat im Vorfeld zum Bebauungsplanverfahren ein umfassendes hochbauliches Werkstattverfahren durchgeführt. Die getrennten Ergebnisse des Verfahrens für den Wohnturm und das Bürogebäude wurden zwischenzeitlich weiterentwickelt und in einem vorläufigen Lageplan zusammengeführt. Auf Basis dessen wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Winterhude 76 erarbeitet. Das Planungsziel kann auf Grundlage des bestehenden Planrechts nicht umgesetzt werden. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Winterhude 76 dient insbesondere der Änderung der zulässigen Art und des Maßes der Nutzung im Plangebiet sowie der Sicherung der baulichen Veränderung und Sanierung des bestehenden Bürogebäudes. Zum Bebauungsplan wird ein Vorhaben- und Erschließungsplan erstellt und ein Durchführungsvertrag geschlossen.
Die geplanten Nutzungen sind aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelbar. Eine Berichtigung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich.
Verfahrensstand
Schriftliche Stellungnahmen können in der Zeit vom 09.01.2026 bis zum 30.01.2026 über das Internetportal Bauleitplanung online (https://bauleitplanung.hamburg.de) - Verfahrensname: Winterhude 76, per Mail an Stadt-undLandschaftsplanung@hamburg-nord.hamburg.de oder postalisch an das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Kümmellstraße 6, 20249 Hamburg abgegeben werden.
Für Auskünfte und Beratungen zur Planung stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung unter den Telefonnummern 040/42804-6020 und 040/42804-6023 oder per E-Mail unter stadt-undlandschaftsplanung@hamburg-nord.hamburg.de zur Verfügung.
Luftbild und weitere Karten:
Luftbilder, weitere Karten und andere Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal „Stadt- und Landschaftsplanung online“ nach Aufruf des folgenden Links einsehen: www.hamburg.de/planportal.
Download
Amtlicher Anzeiger Nr. 3 vom Freitag dem 09. Januar 2026
PDF herunterladen [PDF, 310,9 KB]Infoblatt zur Unterrichtung der Öffentlichkeit
PDF herunterladen [PDF, 1,1 MB]Sonderzeichen und Namen können fälschlicherweise übersetzt werden