Was bedeutet Neugeborenen-Hörscreening?
Die meisten Kinder kommen gesund zur Welt. Es gibt jedoch seltene angeborene Erkrankungen, die bei Neugeborenen ohne eine spezielle Untersuchung auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Etwa zwei von 1000 Kindern kommen mit einer Hörstörung auf die Welt. Bleibt eine solche Hörstörung monate- oder gar jahrelang unentdeckt, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Diese können bis ins Erwachsenenalter reichen. Neben der Hör- und Sprachentwicklung kann die gesamte Entwicklung des jeweiligen Kindes betroffen sein.
Um diesen Beeinträchtigungen vorzubeugen, werden für alle Neugeborenen in Deutschland nach der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in den ersten Lebenstagen besondere Früherkennungsuntersuchungen, sogenannte „Screenings“, empfohlen. In diesen Screenings werden Neugeborene kurz nach der Geburt auf Stoffwechsel- und Hörstörungen untersucht.
Für das Hören erfolgt das Screening durch für das Kind nicht belastende Hörtests, die in den ersten Tagen nach der Geburt durchgeführt werden.
Das Neugeborenen-Hörscreening ist freiwillig und für gesetzlich Krankenversicherte kostenlos. Diese vom G-BA vorgesehenen Untersuchungen gehören üblicherweise auch zum Leistungsumfang von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen.
Wie wird die Untersuchung durchgeführt?
Jede Hamburger Geburts- bzw. Kinderklinik ist mit einem Messgerät ausgestattet, das eine Hörprüfung bereits in den ersten Lebenstagen ermöglicht. Bei ambulant verlaufenden Geburten erfolgt der Test in einer kinderärztlichen, HNO-ärztlichen oder pädaudiologischen Praxis.
Das Hörvermögen eines Neugeborenen kann mit zwei Messverfahren überprüft werden:
Bei der Testung mittels TEOAE («Transiently Evoked Otoacoustic Emissions») werden dem Ohr über einen Ohrhörer leise Geräusche gesendet. Ein gesundes Ohr registriert diese Töne und sendet als Antwort Schallwellen, die von einem winzigen Mikrofon im Ohrhörer gemessen werden.
Bei der Messung mittels AABR («Automated Auditory Brainstem Response») wird die Reaktion des Gehirns auf Geräusche gemessen. Dabei hört das Kind über einen Ohrhörer ebenfalls leise Geräusche. Elektroden auf der Kopfhaut erfassen gleichzeitig die Antwort (elektrische Signale) aus dem Hirnstamm des Kindes.
Beide Untersuchungen werden am besten durchgeführt, wenn das Baby satt ist und schläft.
Der Ablauf eines Neugeborenen-Hörscreenings erfolgt in zwei Untersuchungsstufen:
Bei der Erstuntersuchung wird das Hörvermögen in beiden Ohren entweder mittels TEOAE oder AABR gemessen. Ein unauffälliges Ergebnis («pass») bedeutet, dass eine mittel- oder hochgradige Schwerhörigkeit zu diesem Zeitpunkt weitgehend ausgeschlossen werden kann. Bei einem kontrollbedürftigen Ergebnis («refer») ist eine beidseitige Messung mittels Kontroll-AABR («Rescreening») nötig. Diese wird entweder noch in der Geburts- oder Kinderklinik oder aber ambulant durchgeführt. Oft kann mit diesen Tests dann eine Hörstörung ausgeschlossen werden.
Welches Ergebnis bringt das Neugeborenen-Hörscreening?
Wenn die Kontroll-AABR ein auffälliges Ergebnis zeigt, bedeutet dies nicht automatisch, dass eine Hörstörung vorliegt. In diesem Fall sollten jedoch weitergehende Untersuchungen im Rahmen der pädaudiologischen Diagnostik in einer spezialisierten Einrichtung (Pädaudiologie) bis spätestens zur 12. Lebenswoche erfolgen.
Sollte sich in diesen weiteren Untersuchungen eine Hörstörung herausstellen, hat das Kind die Möglichkeit, früh- und damit rechtzeitige Therapie zu erhalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Hörstörung nicht immer angeboren ist; sie kann auch im Laufe der Entwicklung eines Kindes auftreten, beispielsweise durch eine Infektion im Kleinkindalter. Daher sollten Sie als Sorgeberechtigte auch nach einem unauffälligen Testergebnis weiterhin darauf achten, ob ihr Kind gut hört und gut in die Sprachentwicklung kommt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Kann eine angeborene Hörstörung behandelt werden?
Wenn bei einer angeborenen Hörstörung früh- und rechtzeitig bedarfsgerechte Therapie- und Fördermaßnahmen eingeleitet werden, ist eine bestmögliche Hör- und Sprachentwicklung des Kindes zu erwarten. Dazu ist meist die frühzeitige (d.h. spätestens im 6. Lebensmonat) Versorgung mit Hörgeräten sowie eine sonderpädagogische Beratung und Frühförderung (Sprachanbahnung in Laut- und/oder Gebärdensprache) sinnvoll und notwendig. In einigen Fällen ist im weiteren Verlauf auch eine Operation des Mittelohres oder eine Versorgung mit Cochlea-Implantat(en) indiziert.
Sonderzeichen und Namen können fälschlicherweise übersetzt werden