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Hören von Anfang an

Was Sie über das Neugeborenen-Hörscreening wissen sollten

Der Hörtest in den ersten Tagen nach der Geburt.

Was bedeutet Neugeboren-Hörscreening? 

Neugeborenen-Hörscreening bedeutet, dass bei allen Neugeborenen in Deutschland am Tag oder wenige Tage nach der Geburt nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) das Hören getestet werden soll. Es ist ein wichtiger Bestandteil der Vorsorgeuntersuchungen und wird von den Krankenkassen als Vorsorgeleistung übernommen.

Das Screening ist freiwillig: Sorgeberechtigte können entscheiden, ob der Hörtest bei ihrem neugeborenen Kind durchgeführt werden soll. 


Wie wird die Untersuchung durchgeführt?

Jede Hamburger Geburts- bzw. Kinderklinik ist mit einem Messgerät ausgestattet, das eine Hörprüfung bereits in den ersten Lebenstagen ermöglicht. Bei ambulant verlaufenden Geburten erfolgt der Test in einer kinderärztlichen, HNO-ärztlichen oder pädaudiologischen Praxis.

Link zu Untersuchungsstellen

Diese Erstuntersuchung kann auf zwei Untersuchungswegen erfolgen: entweder mit sog. Transitorisch Evozierten Otoakustischen Emissionen (TEOAE) und/ oder einer automatisierten Messung der Antworten aus dem Hirnstamm («Automated Auditory Brainstem Response» (AABR)). Dabei wird stets das Hören in beiden Ohren getestet.

Bei der Messung der TEOAE werden dem Ohr über einen Ohrhörer leise Geräusche gesendet: Ein gesundes Ohr registriert diese Töne und sendet als Antwort Schallwellen, die von einem winzigen Mikrofon im Ohrhörer gemessen werden. Sind diese vorhanden, kann eine mittel- oder hochgradige Schwerhörigkeit ausgeschlossen werden.

Bei der Messung der AABR hört das Kind über einem Ohrhörer ebenfalls leise Geräusche. Gleichzeitig wird die Antwort aus dem Hirnstamm Ihres Kindes gemessen.

Beide Untersuchungen sind vollkommen schmerzfrei und werden am besten durchgeführt, wenn Ihr Baby getrunken hat und schläft.


Welches Ergebnis bringt das Neugeborenen-Hörscreening?

Ein unauffälliges Ergebnis («pass») bedeutet, dass eine angeborene mittel- oder hochgradige Schwerhörigkeit zu diesem Zeitpunkt weitgehend ausgeschlossen werden kann.

Bei einem kontrollbedürftigen Ergebnis («refer») ist eine Kontrollmessung (Rescreening) nötig. Diese wird entweder noch in der Geburts- oder Kinderklinik oder aber ambulant durchgeführt.

Zeigt auch das Rescreening ein auffälliges Ergebnis, bedeutet dies nicht, dass eine Hörstörung bereits nachgewiesen ist, sondern dass in diesem Fall eine weitergehende Untersuchung in einer spezialisierten Einrichtung (Pädaudiologie) möglichst bis zum Ende der 12. Lebenswoche durchgeführt werden muss.

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Warum ist das Neugeborenen-Hörscreening sinnvoll?

Ein bis zwei von 1000 Kindern kommen mit einer Hörstörung auf die Welt. Bei einem weiteren Teil von Kindern entwickelt sie sich zu einem späteren Zeitpunkt. Bleibt eine solche Hörstörung monate- oder gar jahrelang unentdeckt, weil z.B. kein Neugeborenen-Hörscreening durchgeführt wurde, so kann dies schwerwiegende Folgen haben, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Neben der Hör- und Sprachentwicklung kann die gesamte Entwicklung des jeweiligen Kindes betroffen sein. Durch eine Früherkennung und ggf. frühzeitig eingeleitete Therapie- und Fördermaßnahmen können eine bestmögliche Hör- und Sprachentwicklung erfolgen.


Kann eine angeborene Hörstörung behandelt werden?

Angeborene Hörstörung lassen sich so wirksam behandeln, dass die bestmögliche Hör- und Sprachentwicklung des Kindes zu erwarten ist. Dazu ist meist die frühzeitige (d.h. spätestens im 3. Lebensmonat) Versorgung mit Hörgeräten sinnvoll und notwendig, in einigen Fällen ist im weiteren Verlauf auch eine Operation des Mittelohres oder eine Versorgung Cochlea-Implantat(en) indiziert.