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Sozialleistungen

Wohnberechtigungsbescheinigungen

Um eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) beziehen zu können, ist eine Wohnberechtigungsbescheinigung notwendig.

Pixabay / Krissie

Informationen zu Wohnberechtigungsbescheinigungen

Um eine Wohnberechtigungsbescheinigung erhalten zu können, müssen bestimmte gesetzlich festgelegte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Unterschieden wird zwischen der Standard-Wohnberechtigungsbescheinigung („§-5-Schein“) und dem Dringlichkeitsschein.

In nicht selbstverschuldeten außergewöhnlichen Lebenslagen, in denen Personen dringend auf eine (andere) Wohnung angewiesen sind und allein nicht in der Lage sind, eine angemessene Wohnung zu finden, kann ein solcher Dringlichkeitsschein ausgestellt werden. In diesen Fällen unterstützt die Behörde bei der Wohnungssuche.

Bitte beachten Sie, dass einen Dringlichkeitsschein nur erhalten kann, wer seit mindestens drei Jahren mit alleiniger oder Hauptwohnung in Hamburg gemeldet ist.

Hinweis: Für die Beantragung einer Wohnberechtigungsbescheinigung werden Gebühren erhoben.
 

Wohnberechtigungsbescheinigungen im Bezirksamt Hamburg-Nord

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes Grundsicherung und Soziales informieren alle Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks Hamburg-Nord gerne über die Anspruchsvoraussetzungen.

Die für Ihr persönliches Anliegen zuständige Dienststelle und die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen finden Sie im Behördenfinder.

Persönliche Beratungsgespräche und Beratungstermine für Erstanträge von nichtselbständigen Einpersonenhaushalten bietet die Eingangszone an. Bitte informieren Sie sich hierzu auf der Startseite des SDZ.

Das Ziel der Mitarbeitenden des Abschnitts Wohnraumversorgung ist es, Sie unkompliziert und zielgerichtet zu beraten, Ansprüche zu klären und Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Sie helfen dabei mit, in dem Sie Ihr Anliegen detailliert und unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und einer Rückrufnummer per E-Mail an wohnraumversorgung@hamburg-nord.hamburg.de richten. Die Mitarbeitenden prüfen Ihr Anliegen und klären dieses direkt oder kommen kurzfristig mit einem Beratungsangebot auf Sie zu.  

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Bitte beachten Sie, dass für die Vorlage von Unterlagen und Nachweisen kein persönliches Erscheinen notwendig ist. Übersenden Sie Ihre Nachweise wie Ausweispapiere/Aufenthaltstitel oder Renten-/Gehaltsbescheinigungen unkompliziert per E-Mail an das oben genannte Postfach oder in Kopie per Post an die nachstehende Adresse:


Kontakt

Soziales Dienstleistungszentrum Hamburg-Nord 
Fachamt Grundsicherung und Soziales
Kümmellstraße 7
20249 Hamburg


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Informationsblatt über öffentlich geförderte Mietwohnungen, Wohnberechtigungsschein, Dringlichkeitsschein

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