Achtung: Alle aktuellen Informationen zum Wohngeld in Hamburg finden Sie hier.
Das Wohngeld wird sowohl für Mieter als auch für Eigentümer geleistet. Bei Mietwohnungen handelt es sich um einen Mietzuschuss, bei Eigentumswohnungen um einen Lastenzuschuss. Das Wohngeld soll Sie von den Wohnkosten entlasten und Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich sichern. Grundprinzip ist, dass die Wohnkosten über einen bestimmten Anteil am Einkommen nicht hinausgehen sollen. Das Wohngeldgesetz sieht bundesrechtlich festgelegte Höchstbeträge für Miete bzw. Belastung vor. Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Miete bzw. Belastung durch ein eigenes Einkommen bestritten werden. Durch die Auszahlung von Wohngeld soll erreicht werden, dass die Wohnkosten einen bestimmten Anteil am Einkommen nicht übersteigen.
Weiterführende Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auf der Seite „Wohngeld in Hamburg“ der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Mit dem Online-Wohngeldrechner können Sie einen unverbindlichen Wohngeldbetrag berechnen lassen.
Wohngeld im Bezirksamt Hamburg-Nord
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes Grundsicherung und Soziales beraten alle Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks Hamburg-Nord gerne über die Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen.
Die für Ihr persönliches Anliegen zuständige Dienststelle und die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen finden Sie im Behördenfinder.
Persönliche Beratungsgespräche und Beratungstermine für Erstanträge bietet die Eingangszone an. Bitte informieren Sie sich hierzu auf der Startseite des SDZ.
Das Ziel der Mitarbeitenden der Wohngeldabteilung ist es, Sie unkompliziert und zielgerichtet zu beraten, Ansprüche zu klären und Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Sie helfen dabei mit, in dem Sie Ihr Anliegen detailliert und unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und einer Rückrufnummer per E-Mail an wohngeld@hamburg-nord.hamburg.de richten. Die Mitarbeitenden prüfen Ihr Anliegen und klären dieses direkt oder kommen kurzfristig mit einem Beratungsangebot auf Sie zu.
Bitte beachten Sie, dass für die Vorlage von Unterlagen und Nachweisen kein persönliches Erscheinen notwendig ist. Übersenden Sie Ihre Nachweise wie Renten-/Gehaltsbescheinigungen oder die Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen/-erlaubnissen unkompliziert per E-Mail an das oben genannte Postfach oder in Kopie per Post an die nachstehende Adresse:
Soziales Dienstleistungszentrum Hamburg-Nord
Fachamt Grundsicherung und Soziales
Kümmellstraße 7
20249 Hamburg