Mit Bescheid vom 4. August 2025 hat das Bezirksamt die nach § 20 Absatz 2 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) irrtümlich erteilte Hausnummer für den Nymphenweg 30 aufgehoben. Gegen diesen Bescheid steht den Beteiligten der Rechtsweg offen.
Die Fläche wird ausschließlich als Kleingarten und zu Erholungszwecken genutzt und dient nicht zum Wohnen. Im Hinblick auf diese Nutzungsvorgabe ist eine offizielle Meldeanschrift für ein Vereinshaus oder andere Gebäude auf dem Gelände nicht vorgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufhebung der Hausnummer melderechtliche Konsequenzen haben kann.
Der Aufhebungsbescheid wurde am 29. August 2025 im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht: Amtlicher Anzeiger