Hamburger Standesämter

Neues Namensrecht ab 1. Mai

30. April 2025 Pressemitteilung

Am 1. Mai 2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft. Der Gesetzgeber trägt damit den vielfältigen Lebenswirklichkeiten von Familien Rechnung und erweitert die Wahlmöglichkeiten in Bezug auf die Namensführung.

Am 01. Mai 2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft. Den heutigen, vielfältigen Lebenswirklichkeiten von Familien wird der Gesetzgeber damit besser gerecht und hat die Wahlmöglichkeiten in Bezug auf die Namensführung erheblich erweitert. Daneben sind Regelungen enthalten, aufgrund derer Bürgerinnen und Bürger ihren, nach alten Rechtsvorschriften erworbenen, Familiennamen neu bestimmen können. So sind nunmehr Doppelnamen für Ehegatten oder gemeinsame Kinder möglich. Um die namensrechtliche Verbindung zwischen Kind und Hauptbezugsperson unter anderem bei Patchworkfamilien leichter herzustellen, können Kinder entweder den geänderten Familiennamen des betreffenden Elternteils oder einen Doppelnamen aus diesem und ihrem bisherigen Familiennamen erhalten. Als große Neuerung sieht das Gesetz die Option der (einmaligen) Neubestimmung des Geburtsnamens für volljährige Personen vor. Gewählt werden kann zwischen der Kürzung eines geführten Doppelnamens, der Ersetzung des Familiennamens eines Elternteils durch den Familiennamen des anderen Elternteils oder der Annahme eines neuen Doppelnamens aus den Familiennamen beider Eltern. Die hamburgischen Standesämter nehmen diesbezügliche Erklärungen kraft Gesetzes entgegen.

Was bedeutet das für Hamburger Bürgerinnen und Bürger?

Für bis zum 30. April 2025 beurkundete Geburten, Ehen, etc. sieht das neue Recht keine gesetzlich bestimmte Erklärungsfrist vor, binnen derer die neue, gewünschte Namensführung beim Standesamt angezeigt sein muss. Anliegen im Rahmen des Namensrechts sind beratungsintensiv, daher erfolgt die Entgegennahme der Erklärungen in diesem Zusammenhang ausschließlich nach Terminvereinbarung. Bürgerinnen und Bürger, die von der neuen Regelung Gebrauch machen möchten, nehmen daher bitte zunächst per E-Mail Kontakt zu ihrem zuständigen Standesamt (Standesamt am aktuellen Wohnsitz) auf und schildern kurz ihr Anliegen. Auf dieser Grundlage informiert das Standesamt über erforderliche Unterlagen und übersendet einen Terminvorschlag.

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