Der Entwurf des Bebauungsplans Wilstorf 43 mit Planzeichnung,Verordnung und Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen werden in der Zeit vom 13. Januar 2025 bis einschließlich 14. Februar 2025 digital unter https://bauleitplanung.hamburg.de ausgelegt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit dienstags und donnerstags (jeweils 9 bis 15 Uhr) die vorgenannten Unterlagen im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (Harburger Rathausplatz 2, 21073 Hamburg im Foyer), in Papierform einzusehen. Für eine Einsichtnahme über diese Zeiten hinaus oder eine persönliche Beratung (montags bis donnerstags von 9 bis 15 sowie freitags von 9 bis 13 Uhr) ist eine telefonische Terminabsprache unter 040 42871-2886 erforderlich.
Stellungnahmen können während des Auslegungszeitraums online über den Dienst „Bauleitplanung“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de abgegeben werden. Für die Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Außerdem sind Stellungnahmen per E-Mail (an bebauungsplanung@harburg.hamburg.de) sowie schriftlich oder zur Niederschrift im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Bebauungsplan Wilstorf 43 (Hohe Straße)
Der Bebauungsplan Wilstorf 43 soll der steigenden Nachfrage nach Wohnraum nachkommen. Durch eine Nutzungskonzentration sollen auf der Vorhabenfläche, Flächen für den Wohnungsbau bereitgestellt werden. Die Nachverdichtung entspricht den städtischen Zielen, Flächen im Bestand und baulich untergenutzte Flächen in gemischt genutzten Lagen in den Fokus zu stellen. Das Plangebiet mit einer untergenutzten Einzelhandelslage in einem ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereich ist prädestiniert für die Umsetzung der bezirklichen und gesamtstädtischen Bestrebungen. Die vorhandenen Einzelhandelsnutzungen sollen in die Neubebauung integriert, ausgebaut und durch Wohnen sowie eventuell eine Hotelnutzung, Senioren- oder Studentenwohnungen, betreutes Wohnen etc. ergänzt werden.