Fischbeker Reethen

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Neugraben-Fischbek 67

28. Mai 2024 Pressemitteilung

Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67 (Fischbeker Reethen) wird von Dienstag, 4. Juni bis einschließlich Dienstag, 16. Juli 2024 online sowie im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt ausgelegt. Während der Auslegung sind Stellungnahmen online, schriftlich oder zur Niederschrift möglich.

Auf einem Tisch mit Bauplänen liegen ein Klemmbrett, ein Sicherheitshelm, ein Bleistift und ein Zirkel.
Bebauungsplan IMAGO / imagebroker

Der Entwurf des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 mit Planzeichnung,Verordnung und Begründung, die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen sowie die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms werden in der Zeit vom 4. Juni 2024 bis einschließlich 16. Juli 2024 digital unter https://bauleitplanung.hamburg.de ausgelegt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit von montags bis freitags (jeweils 9 bis 15 Uhr) die vorgenannten Unterlagen im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (Harburger Rathausplatz 2, 21073 Hamburg im Foyer), in Papierform einzusehen. Für eine persönliche Beratung ist eine telefonische Terminabsprache unter 040 42871-2886 oder 42871-2342 erforderlich.

Stellungnahmen können während des Auslegungszeitraums online über den Dienst „Bauleitplanung“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de abgegeben werden. Für die Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Außerdem sind Stellungnahmen per E-Mail (an bebauungsplanung@harburg.hamburg.de) sowie schriftlich oder zur Niederschrift im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67 (Fischbeker Reethen)

Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67 (Fischbeker Reethen) schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das neue Stadtquartier Fischbeker Reethen mit insgesamt 2.300 Wohneinheiten in der Nähe der  S-Bahnstation Fischbek. Das ca. 70 Hektar große Neubaugebiet liegt nördlich der Bundesstraße 73 (Cuxhavener Straße), gegenüber dem Neubaugebiet Fischbeker Heidbrook (ehemalige Röttiger-Kaserne) und soll als ein urbanes, lebendiges und grünes Stadtquartier entwickelt werden.

Im Plangebiet der Fischbeker Reethen entstehen unterschiedlichste Gebäudeformen, die das Stadtquartier prägen. Geplant ist ein Mix aus überwiegend Geschosswohnungsbau, aber auch Reihenhäuser und einige wenige freistehende Einfamilienhäuser sind vorgesehen. Rund die Hälfte aller Wohneinheiten soll öffentlich gefördert bzw. im preisgedämpften Mietwohnungsbau entstehen. Im Kernbereich der Fischbeker Reethen sollen Nahversorgungsfunktionen und zwei zentrale Quartiersgaragen als Baustein eines Mobilitätskonzeptes vorgesehen werden. Mit der Umsetzung eines Blau-Grünen Bandes als Freiraumverbund und großzügigen Parkanlagen erhält das neue Stadtquartier eine hohe Aufenthalts- und Freizeitqualität. Ein neuer Schulstandort, Kitas, ein Haus der Jugend sowie eine Sportanlage sind ebenfalls im neuen Stadtquartier vorgesehen und sorgen für eine ausgewogene soziale Infrastruktur. Entlang der Bahn sollen Gewerbeflächen zur Ansiedlung von u. a. wissens-, forschungsintensivem und produzierendem Gewerbe sowie Handwerksbetrieben entwickelt werden.

Die Belange der Landschafts- und Biotopvernetzung mit den naturgeprägten benachbarten Räumen sind von besonderer Bedeutung. Durch die Errichtung von attraktiven grünen Wegeverbindungen und gut nutzbaren Freiflächen, in Form von Parkanlagen und öffentlichen Kinderspielplätzen in den Bereichen südlich der Bahn, soll der Erholungsdruck auf das nördlich des Plangebietes, vorhandene, sehr störungsempfindliche Naturschutz- / EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel wirkungsvoll gemindert werden.

Für die Bewertung der umweltrelevanten Auswirkungen und Ausgleichsbedarfe, die durch die Eingriffe in den vorhandenen Naturhaushalt ausgelöst werden, wurden umfangreiche faunistische und floristische Kartierungen, eine Umweltprüfung für alle Schutzgüter und eine qualitativ-quantitative bilanzierende Eingriffsregelung durchgeführt. Der so erhobene naturschutzfachliche Ausgleich, der auch die Anforderungen des gesetzlichen Arten- und Biotopschutzes umfasst, kann vollständig innerhalb und außerhalb des Plangebiets gewährleistet werden.

Die Änderungen des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms einschließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz erfolgen in Parallelverfahren.

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