Das Rechtsamt ist die interne Rechtsabteilung des Bezirksamtes. Es berät die Fachämter in allen juristischen Fragen und vertritt das Bezirksamt vor den Gerichten.
Ferner entscheidet es über Widersprüche der Bürgerinnen und Bürger gegen Verwaltungsakte der Bezirksverwaltung und prüft die angegriffenen Verwaltungsentscheidung dabei auf Recht- und Zweckmäßigkeit.
Eine Rechtsberatung von Bürgerinnen und Bürgern kann durch das Rechtsamt nicht angeboten werden. Für alle Hamburgerinnen und Hamburger mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) Rechtsberatung und praktische Hilfe an.
Das Rechtsamt ist keine Publikumsdienststelle. Falls Sie die Mitarbeiter, die für Ihre Angelegenheit zuständig sind, persönlich aufsuchen möchten, sollten Sie vorher einen Termin vereinbaren.