Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens
Ohne Einhaltung einer Frist kann ein Ehepaar jederzeit erklären, dass es jetzt einen Ehenamen führen möchte. Ehename kann einer der beiden Geburtsnamen sein oder der aktuelle Name eines Ehegatten, der zum Beispiel aus einer Vorehe stammen kann.
Die Ehenamenserklärung muss von den Ehegatten gemeinsam gegenüber dem Standesbeamten abgegeben werden.
Natürlich müssen Sie für diese Erklärung auch Dokumente mitbringen. Mindestens sind dies:
- Ihre Personalausweise,
- Ihre Eheurkunde.
Welche Papiere Sie außerdem benötigen hängt immer von Ihrer persönlichen Situation ab. Nehmen Sie deshalb bitte Kontakt mit Ihrem Standesamt auf und lassen sich dort beraten.
Wiederannahme des Geburtsnamens
Sie möchten zum Beispiel nach einer Scheidung Ihren Geburtsnamen wieder annehmen oder auch den Namen, den Sie vor der Eheschließung geführt haben?
Dazu wenden Sie sich ganz einfach an das Standesamt, in dessen Bezirk Sie wohnen.
Dort können Sie die entsprechende Erklärung abgeben. Die Erklärung wird ggf. an das zuständige Standesamt weitergeleitet.
Zu dem Termin beim Standesamt bringen Sie bitte auf jeden Fall mit:
- Ihren Personalausweis,
- die Eheurkunde,
- das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Ehegatten.
Welche Papiere Sie außerdem benötigen, hängt auch hier von Ihrer persönlichen Situation ab. Nehmen Sie deshalb auch in diesem Fall bitte Kontakt mit Ihrem Standesamt auf und lassen sich dort beraten.
Gebühren
Für die nachträgliche Bestimmung des Ehenamens bzw. der Wiederannahme des Geburtsnamens wird eine Gebühr von 35,50 Euro fällig. Die Gebühr für die Bescheinigung über eine Namensänderung beträgt jeweils 18 Euro.