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Standesamt

Namensangleichung bei ausländischen Namen

Sie möchten Ihren Namen Ihrem Status als deutscher Staatsangehöriger anpassen? Sie können eine Erklärung zur Angleichung Ihres Namens an das deutsche Namensrecht abgeben.

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Eine solche Erklärung nimmt das Standesamt entgegen, in dessen Bezirk Sie wohnen. Voraussetzung dafür ist auf jeden Fall:

  • dass Sie Ihren Namen nach einem ausländischen Recht erworben haben.
  • dass die Struktur Ihrer Namen nicht der Struktur des deutschen Namensrechts entspricht. Sie führen zum Beispiel eine Namenskette, einen einzelnen Eigennamen, einen Vatersnamen, einen Zwischennamen, einen Mittelnamen oder Ähnliches.

Für diese Erklärung müssen Sie auch einige Unterlagen mitbringen, wie zum Beispiel:

  • Ihren Personalausweis,
  • Ihre Geburtsurkunde,
  • wenn Sie verheiratet sind, Ihre Heiratsurkunde,
  • sowie einen Nachweis, dass Sie Deutsche:r Staatsangehörige:r sind.

Welche Papiere Sie außerdem benötigen, hängt immer von Ihrer persönlichen Situation ab. Nehmen Sie deshalb bitte vor einem Besuch Kontakt mit Ihrem Standesamt auf und lassen sich dort beraten.

Gebühren

Für die Namensangleichung wird eine Gebühr von 35,50 Euro fällig. Die Gebühr für die Bescheinigung über die Namensänderung beträgt 18 Euro.