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Finanzielle Unterstützung für Fahrradhäuschen

Förderprogramm für Fahrradabstellanlagen im Bezirk Harburg

Die Bezirksversammlung Harburg stellt Fördermittel zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen im Bezirk Harburg zur Verfügung.

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Voraussetzung für eine regelmäßige Fahrradnutzung sind diebstahl-, vandalismus- und witterungsgeschützte Abstellmöglichkeiten an der Wohnung, oft gibt es keinen geeigneten Platz in Kellern, Hinterhöfen oder Garagen. Auf der Straße abgestellte Fahrräder sind Wind und Wetter ausgesetzt und außerdem nachts nicht versichert, auch wenn sie angeschlossen werden. Abhilfe kann eine abschließbare Fahrradabstellanlage in unmittelbarer Nähe zum Wohnhaus schaffen, die von den Hausratversicherungen wie ein Keller bewertet werden und dadurch Versicherungsschutz für die dort abgestellten Fahrräder gewähren. In Harburg werden privat angeschaffte, gesicherte Fahrradabstellanlagen, die auf öffentlichem Grund oder Privatgrund stehen, von der Bezirksversammlung Harburg finanziell gefördert.

Welche Fahrradabstellanlagen werden gefördert?

Gefördert werden Fahrradabstellanlagen, die Platz für mindestens acht Fahrräder bieten und eine Sicherung der abgestellten Fahrräder erlauben, die den Regeln der einschlägigen Versicherungsbestimmungen für Hausrat entspricht. Die Fahrräder müssen einzeln gesichert in einem abschließbaren und für diesen Zweck konstruierten Raum eingestellt werden können. Die Anlage muss hinreichend belüftet sein und einen Schutz vor Niederschlag bieten.

Grundsätzlich förder- und genehmigungsfähig sind auf öffentlichem Grund die in Hamburg üblichen, zwölfeckigen Rundbau-Fahrradhäuschen. Andere Arten der Ausformung sind nach Prüfung durch das Bezirksamt eventuell möglich.

Bei einer beantragten Aufstellung einer Fahrradabstellanlage auf Privatgrund durch Hauseigentümer: innen, die die Fahrradstellplätze ihren Hausbewohner: innen zur Verfügung stellen oder vermieten wollen, erfolgt keine Festlegung auf einen bestimmten Bautyp. Zahlreiche Hersteller bieten vielfältige Formen von Fahrradgaragen an.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, private Grundeigentümer: innen, Eigentümer-gemeinschaften, gemeinnützige Vereine und Stiftungen, Baugenossenschaften, andere Wohnungsunternehmen sowie Körperschaften des privaten Rechts.

Weitere Informationen zum Förderungsumfang, dem Genehmigungsverfahren und den Ansprechpersonen finden Sie im Merkblatt Förderprogramm Fahrradabstellanlagen und in der Förderrichtlinie.

Alle notwendigen Antragsformulare finden Sie unten im Downloadbereich.

Das Formular „Unterschriftenblatt zur Zahlakte“ muss von Privatpersonen nicht ausgefüllt und eingereicht werden.

Download

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung

PDF herunterladen [PDF, 141,0 KB]

Unterschriftenblatt zur Zahlakte

PDF herunterladen [PDF, 12,4 KB]

Anlage Bauantrag Fahrradhäuschen

PDF herunterladen [PDF, 681,4 KB]

Förderrichtlinie Fahrradabstellanlagen im Bezirk Harburg

PDF herunterladen [PDF, 120,1 KB]

Merkblatt Förderprogramm Fahrradabstellanlagen

PDF herunterladen [PDF, 459,7 KB]