Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) bietet vielfältige Dienstleistungen zu unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen an, wie in Sachen Kinderschutz, bei Krisen, Trennung oder Scheidung.
Wenn Eltern ihr Recht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes missbrauchen oder nicht ausüben können oder wollen, kommt es in bestimmten Fällen dazu, dass den Eltern ihre elterliche Sorge ganz oder teilweise vom Familiengericht entzogen wird.
Im Rahmen einer Beistandschaft kann Ihnen das Jugendamt behilflich sein. Es wird als Beistand für Ihr Kind tätig und ist in diesem Aufgabenbereich sein gesetzlicher Vertreter. Hier finden Sie mehr Informationen.
Unterhaltsvorschuss wird Kindern gewährt, die bei einem allein erziehenden Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen oder einen unzureichenden Unterhalt erhalten.