Vormund

Amtsvormundschaften

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Gebäude Harburger Rathausforum 1
Gebäude Harburger Rathausforum 1 BeGö

Wenn Eltern ihr Recht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes missbrauchen oder nicht ausüben können oder wollen, kommt es in bestimmten Fällen dazu, dass den Eltern ihre elterliche Sorge ganz oder teilweise vom Familiengericht entzogen wird.

An ihre Stelle tritt dann ein Vormund (für die komplette elterliche Sorge) oder ein Pfleger (für Teilbereiche der elterlichen Sorge), der dann die Belange des Kindes im Rahmen der übertragenen Rechte und Pflichten vertritt.

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Beratung und Hilfe

Allgemeiner Sozialer Dienst

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) bietet vielfältige Dienstleistungen zu unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen an, wie in Sachen Kinderschutz, bei Krisen, Trennung oder Scheidung.

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Beistand für Kinder

Beistandschaften

Im Rahmen einer Beistandschaft kann Ihnen das Jugendamt behilflich sein. Es wird als Beistand für Ihr Kind tätig und ist in diesem Aufgabenbereich sein gesetzlicher Vertreter. Hier finden Sie mehr Informationen.