Seniorenmitwirkung

Seniorendelegiertenversammlung

In jedem Bezirk gibt es eine Seniorendelegiertenversammlung, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der älteren Generation zusammensetzt, denen das Vertrauen ausgesprochen wurde.

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Das Bild zeigt (v.l.) Klaus Fehling (Vorsitz SDV), Hans-Jürgen Rindfleisch (1. stellv. Vorsitz SDV) und Dagmar Welke (2. stellv. Vorsitz SDV).
Das Bild zeigt (v.l.) Klaus Fehling (Vorsitz SDV), Hans-Jürgen Rindfleisch (1. stellv. Vorsitz SDV) und Dagmar Welke (2. stellv. Vorsitz SDV). Bezirksamt Harburg

Die Seniorendelegierten tagen mindestens zweimal im Jahr. Bei den öffentlichen Sitzungen befassen sie sich mit aktuellen seniorenpolitischen Themen. Besucher und Besucherinnen sind herzlich willkommen.

Vorstand der Seniorendelegiertenversammlung

Der Vorstand besteht in der aktuellen Amtszeit aus Klaus Fehling (Vorsitzender), Hans-Jürgen Rindfleisch (1. Stellvertretung) und Dagmar Welke (2. Stellvertretung).

Welche Rechte und Pflichten hat die Seniorendelegiertenversammlung?

In der ersten konstituierten Sitzung der Seniorendelegiertenversammlung (SDV) wählen die Mitglieder in geheimer Wahl mindestens elf Vertreter und Vertreterinnen aus der eigenen Mitte für den Bezirks-Seniorenbeirat (BSB) aus. Daraufhin wird der oder die Vorsitzende der Seniorendelegiertenversammlung gewählt. Diese Person darf jedoch nicht gleichzeitig Mitglied des BSB sein. Der oder die Vorsitzende lädt zu den Seniorendelegiertenversammlung und leitet die Sitzung. Der oder die Vorsitzende hat eine mittelnde Funktion zwischen den beiden Seniorenvertretungen SDV und BSB des Bezirks Harburg. Er oder sie hat das Recht, an den Sitzungen der BSB teilzunehmen und die Mitglieder zu beraten.

Sie möchten auch Delegierte oder Delegierter werden?

Die aktuelle Amtszeit der Seniorendelegierten läuft bis 2029. Delegierte oder Delegierter werden kann, wer:

  • mindestens 60 Jahre alt ist und mit Hauptwohnung im Bezirk Harburg gemeldet ist.
  • von einer Gruppe, beispielsweise einem Seniorentreff oder Bildungs- und Kulturgruppe, oder einer Organisation, zum Beispiel einem Bürgerverein oder einer Kirchengemeinde, benannt wird. Diese Gruppe oder Organisation soll ein regelmäßiges Angebot machen an dem sich Senioren und Seniorinnen aktiv beteiligen. Spätestens sechs Wochen vor Beginn einer neuen Amtszeit muss der oder die Ausgewählte an das Bezirksamt Harburg gemeldet werden.
  • als Einzelperson, ohne Zugehörigkeit zu einer Gruppe oder Organisation im oben genannten Sinne, die Unterstützung von mindestens 20 weiteren im Bezirk gemeldeten Seniorinnen und Senioren erhält. Spätestens sechs Wochen vor Beginn der neuen Amtszeit muss die Einzelperson ihre Kandidatur zusammen mit der Unterstützerliste beim Bezirksamt abgeben.

Aktuelle Informationen der Seniorenvertretungen in Hamburg und seinen Bezirken finden Sie auf der Internetseite des Landes-Seniorenbeirats: https://www.lsb-hamburg.de/

Kontakt des Bezirksamtes
Bezirksamt Harburg
Fachamt Sozialraummanagement
Offene Seniorenarbeit
Harburger Ring 33
21073 Hamburg
Tel.: +49 40 428 71 2368
E-Mail: senioren@harburg.hamburg.de

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