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Harburg mitgestalten

Neuwahlen der Seniorenvertretungen ab Januar 2025 - eine Chance zu Mitwirkung und Teilhabe

Im April 2025 wird in Harburg die neue Seniorendelegiertenversammlung berufen und der neue Seniorenbeirat gewählt. Melden Sie sich bis zum 17. Februar 2025 beim Bezirksamt Harburg als Mitglied der Seniorendelegiertenversammlung an. Auf Sie - Ihre Erfahrung und Ihr Wissen - kommt es an!

Centre for Ageing Better

Alle vier Jahre wird die bezirkliche Seniorendelegiertenversammlung (SDV) berufen und aus ihren Mitgliedern der Bezirks-Seniorenbeirat (BSB) gewählt. 

Was machen die Seniorenvertretungen?

Beide Gremien (SDV & BSB) vertreten die Interessen der Generationen über 60 Jahre gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit. Grundlage bildet das Hamburgische Seniorenmitwirkungsgesetz

Wer die Seniorenvertretungen noch nicht kennt, kann mehr über ihre Arbeit auf der Seite des Bezirks-Seniorenbeirats und der Seniorendelegiertenversammlung erfahren.

Warum lohnt es sich, mitzumachen?

Über ein Engagement in einer Seniorinnen- und Seniorenvertretung können Sie die Stadt aktiv mitgestalten! Die Mitglieder der Seniorenvertretungen verfolgen gesellschaftliche Themen und diskutieren mit. Dabei kommen sie in den Austausch mit anderen Senior:innen und Akteur:innen. Das macht Spaß, bringt neue Bekanntschaften und Sie können Impulse geben, um die Zukunft des Bezirks mitzugestalten.

Wie können Sie Seniorendelegierte:r in Harburg werden?

Wenn Sie Interesse an einer Mitwirkung an der Seniorendelegiertenversammlung haben und delegiert werden wollen, müssen folgende Voraussetzungen und eine der Alternativen (A oder B) erfüllt sein: 

  • Sie sind 60 Jahre oder älter.
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Freien und Hansestadt Hamburg
  • Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle – im Gegenteil: Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund sind besonders zur Mitwirkung eingeladen.

A)    Sie gehören einer Gruppe oder Organisation an, die sich mit einem regelmäßigen Angebot an Senioren im Bezirk Harburg wendet. Dann können Sie sich als deren Vertreter oder Vertreterin in die Seniorendelegiertenversammlung entsenden lassen – unabhängig davon, in welchem Bezirk Hamburgs Sie gemeldet sind. Im Downloadbereich finden Sie die notwendigen Unterlagen.

ODER:

B)    Sie wohnen im Bezirk Harburg und weisen die Unterstützung von mindestens 20 weiteren Personen nach, die in Ihrem Bezirk wohnen und 60 Jahre oder älter sind. Unterstützende müssen sich mit Namen, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift in eine Unterstützerliste eintragen. Die Vorlage für die Unterstützerliste steht im Downloadbereich bereit. Ein wichtiger Hinweis zur Unterstützerliste: Ihre Unterstützenden dürfen dabei nur auf Ihrer Liste/ einer Liste unterschreiben. Sollten die Unterstützenden auf mehreren Listen unterschrieben haben, verlieren alle Unterschriften ihre Gültigkeit. Daher unser Tipp: Sammeln Sie ruhig mehr Unterstützende als notwendig. 

Bei Fragen zur Wahl der Seniorenvertretungen in Harburg wenden Sie sich an folgende Kontaktdaten:

Kontakt des Bezirksamtes
Bezirksamt Harburg
Fachamt Sozialraummanagement
Offene Seniorenarbeit
Harburger Ring 33
21073 Hamburg
Tel.: +49 40 428 71 2368
E-Mail: senioren@harburg.hamburg.de

Häufige Fragen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes-Seniorenbeirats. Wenden Sie sich gerne auch an die Vorsitzenden der Seniorendelegiertenversammlung (Gudrun Perlbach) und des Bezirks-Seniorenbeirats (Birgit Przybylski) bei den dort angegebenen Kontaktdaten.

Organisationen sind zum Beispiel eingetragene Vereine, Sozialverbände, Gewerkschaften, Migrantenselbstorganisationen, Religionsgemeinschaften oder politische Parteien. Eine Organisation kann mehrere Gruppen beinhalten. Gruppen können beispielsweise Seniorentreffpunkte, Seniorenkreise oder -runden, Bildungs- und Kulturgruppen (z.B. Chöre), Nachbarschaftstreffs, Mieterinnen und Mieter von Servicewohnnanlagen oder Wohnbeiräte von Wohn- und Pflegeeinrichtungen sein.

Wichtig: Die Gruppe oder die Organisation bietet ein regelmäßiges Angebot für Seniorinnen und Senioren, wenn dieses im Durchschnitt mindestens einmal monatlich stattfindet. Das Angebot kann auch generationsübergreifend sein, solange es sich erkennbar auch an Seniorinnen und Senioren wendet und grundsätzlich offen für interessierte ältere Menschen ist.

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson des Bezirksamtes.

Wenn die Postleitzahl 21073, 21075, 21077, 21079, 21129, 21147, 21149 oder 21217 lautet, liegt die Adresse im Bezirk Harburg.

Ja, das ist möglich. Zur neuen Amtszeit ab 01. April 2025 muss die Person 60 Jahre oder älter sein.

Nein, diese müssen bis zum 17. Februar 2025 im Original beim Bezirksamt eingehen.

Dokumente und Informationen

Alle Broschüren und Flyer: Broschüre und Flyer zum Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetz
Direkt zum Flyer: Flyer zum Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetz
Direkt zum Heft: Broschüre zum Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetz

Download

Meldung von Delegierten zur Seniorenwahl 2025

PDF herunterladen [PDF, 60,1 KB]

Unterstützerliste zur Seniorenwahl 2025

PDF herunterladen [PDF, 65,0 KB]

Optional: Kandidatur für Seniorenbeirat 2025

PDF herunterladen [PDF, 60,8 KB]