Der Jugendpsychiatrische Dienst ist Ansprechpartner wenn:
- Kinder Schwierigkeiten im Kindergarten, in der Schule, in der Familie, mit ihren Freundinnen und Freunden oder mit sich selbst haben.
- Jugendliche mit ihren Eltern, Freundinnen und Freunden, Lehrerinnen und Lehrern, Ausbilderinnen und Ausbildern, usw. oder mit sich selbst und bestimmten Lebenssituationen nicht zurecht kommen.
- Sorgeberechtigte Personen Beratung für das Zusammenleben mit den Kindern brauchen.
- Ein Kind eine Entwicklungsstörung oder Entwicklungsbehinderung hat und Beratung und Betreuung benötigt wird.
- Gutachterliche Stellungnahmen für andere Behörden erforderlich sind - z.B. Frühförderung, Integrations- oder Sonderkindergartenplätze, Hilfen für Familien mit behinderten Kindern, pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum, heilpädagogische Therapien.
Das kostenlose, der Schweigepflicht unterliegende Beratungsangebot umfasst:
- Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Familien in kritischen Lebenssituationen (Krisenintervention).
- Ausführliche Gespräche mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Bezugspersonen.
- In Einzelfällen intensive Beratung (z.B. Spieltherapie, Familientherapie).
- Untersuchung, Testung und Beratung bei entwicklungsverzögerten, geistig behinderten und mehrfach behinderten Kindern und Jugendlichen.
- Hilfestellung in sozialrechtlichen Fragen (Anträge bei Behörden wie z.B. Schwerbehindertenausweis, Pflegebegutachtung, Eingliederungshilfen nach dem Sozialgesetzbuch XII oder VIII).
- Begleitende, langfristige Betreuung von Menschen mit Behinderungen bis zur Schulentlassung bzw. 18. Lebensjahr.