Aktuell steigende Strom- und Energiepreise, sowie mögliche Versorgungsengpässe im Herbst und Winter, stellen die Hamburger Wirtschaft vor große Herausforderungen, sodass die Themen Energiesicherheit und Autarkie verstärkt in den Vordergrund rücken. Strom aus erneuerbaren Energien stellt eine Alternative zu fossilen Energieträgern dar und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz. Gleichzeitig stehen in der Metropole Hamburg nur begrenzt Flächen bereit, so dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien neu gedacht werden muss.
Positive Rahmenbedingungen
Für Unternehmen lassen sich durch die Installation von PV-Anlagen oft deutliche Stromkostensenkungen realisieren, auch Dank gesunkener Kosten der PV-Module. Nach Berechnungen des Frauenhofer Instituts lagen die Stromerzeugungskosten von großen PV-Dachanlagen ab 30 Kilowatt-Peak (kWp) im Jahr 2021 für Norddeutschland zwischen 6 und 10 Cent pro Kilowattstunde (KWh). Für diese Berechnungen wurden sämtliche Installations- und Betriebskosten, eine Lebensdauer von 30 Jahren und ein Fremdkapitalanteil mit entsprechenden Zinsen einkalkuliert (2). Unter Berücksichtigung von langen Amortisationszeiten ist Solarstrom damit wesentlich günstiger, als Industrie- und Gewerbestrom, der bei bestimmten Unternehmen bei 25 Cent pro kWh liegt.
Die Kosten für gewerbliche Aufdachanlagen liegen derzeit je nach Größe bei 750 bis 1.200 Euro pro Kilowatt installierter Leistung (kWp). Auch wenn die Module in den letzten zehn- bis zwanzig Jahren sehr viel günstiger geworden sind, erfordern insbesondere große Anlagen einen hohen Kapitaleinsatz. Hier bietet die KFW-Bank zinsgünstige Kreditangebote zur Errichtung, Erweiterung und zum Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Details unter Erneuerbare Energien – Standard (270) | KfW
In jedem Fall ist es ratsam, vor einer Investition zu klären, wann im Betrieb welche Strommengen verbraucht werden. Bei relativ geringen Stromverbräuchen kann eventuell eine Verpachtung des Daches lohnenswert sein. Solche Pachtmodelle haben den Vorteil, dass ein wichtiger Beitrag für mehr Energieunabhängigkeit und Nachhaltigkeit geleistet werden kann, ohne eigene Investitionen zu tätigen. Auch der positive Mitnahmeeffekt für das Image des Unternehmens kann für ein Pachtmodell sprechen.
Betreibermodelle
Es bestehen verschiedene Modelle für die Installation und die Nutzung von Solaranlagen. Die Anlage kann auf dem eigenen Gebäude errichtet und im Eigenbetrieb genutzt werden. Hier steht der Eigenverbrauch im Vordergrund, die Wirtschaftlichkeit ist sehr gut und in Kombination mit Speicheranlagen/E-Mobilität ist eine Erhöhung des Autarkiegrads möglich.
Alternativ kann die Anlage auf dem eigenen Gebäude von einem Energiedienstleistenden (d.h. von einem Dritten) finanziert und errichtet werden. Anschließend verpachtet der Dritte die PV-Anlage an den/die Eigentümer:in der Dachfläche gegen ein monatliches Entgelt. Vorteil dieser Pacht- und Betriebsführungsmodelle ist, dass der/die Gebäudeeigentümerin kein Kapital einsetzen muss, der Eigenverbrauch aber gleichzeitig möglich ist. Ein Dachnutzungsvertrag zwischen dem/der Gebäudeeigentümer:in und dem Dritten ist dafür Voraussetzung. Neben dem Dachnutzugsvertrag ist auch ein Pachtvertrag über die PV-Anlage selbst abzuschließen. Zusätzlich kann der Dritte als Betriebsführende mit der Betriebsführung der Anlage betraut werden, wozu ein Betriebsführungsvertrag abzuschließen ist. Mit dem monatlichen Entgelt an den Betriebsführenden werden, neben den Anschaffungs- und Installationskosten, auch anfallende Kosten für die Wartung, Versicherung und Instandhaltung der Anlage abgedeckt. Der/die Pächter:in der PV-Anlage kann den erzeugten PV-Strom vor Ort selbst verbrauchen und den Überschussstrom ins Netz einspeisen, wobei ihn der Betriebsführende unterstützen kann. Die Vorteile für den/die Gebäudeeigentümer:in als Pächter:in der PV-Anlage sind, dass für ihn/sie lediglich monatliche Kosten für die PV-Pacht und das Betriebsführungsentgelt an den Energiedienstleistenden anfallen, sowie für den zusätzlichen Strombezug. Mit der Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im zweiten Halbjahr 2022 fallen keine Umlagen mehr auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen von Solarstrom aus PV-Anlagen an. Dies baut Bürokratie ab und macht die Eigenversorgung, sowie weitere Geschäftsmodelle im Kontext von PV-Anlagen wirtschaftlich attraktiver. Im Hinblick auf eine eventuelle Genehmigungspflicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind die Pacht- und Betriebsführungsverträge dieses Modells sorgsam zu prüfen.
Falls der Sonnenstrom nicht für den Eigenverbrauch bestimmt ist, kann eine Anlage alternativ von einem Dritten gebaut und betrieben werden. Der/die Eigentümer:in der Anlage kann den Strom ins Netz einspeisen und regional oder direkt vermarkten.
Clever kombiniert: PV und Elektromobilität
In Kombination mit der Elektrifizierung des Firmenfuhrparks oder von Mitarbeiterfahrzeugen kann der Sonnenstrom oftmals noch besser genutzt werden. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. hat einen sehr umfassenden Leitfaden "Photovoltaik und Elektromobilität sinnvoll kombinieren" für Gewerbebetriebe in Deutschland verfasst. Der Leitfaden bietet erste Anregungen und Ideen für ein mögliches technisches Design für die Solarstromversorgung der eigenen Elektroflotte, beschreibt verschiedene Nutzungsvarianten von E-Mobilität in Unternehmen und stellt die dazugehörigen rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Attraktive Förderungen mit bis zu 900 Euro Zuschuss pro Ladepunkt vergibt die KFW-Bank. Details finden Sie unter www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/Nachhaltig-Mobil/
Effizient und attraktiv gefördert: das Solar-Gründach
Die Kombination von PV-Modulen mit einem Gründach bietet viele Vorteile. Die Grünschicht führt zu Verdunstungskälte, die zur Temperatursenkung und einhergehender Leistungssteigerung der darüber liegenden PV-Module führt. Weiterhin werden Kosten durch eine deutlich verbesserte Haltbarkeit des Daches gespart, da die Vegetation die Dachabdichtung vor Wettereinflüssen und Temperaturextremen schützt. Zudem werden Energiekosten für Heizung oder Klimaanlage gespart, da die Grünschicht temperaturausgleichend wirkt. Die Vegetation ist nach Wunsch und Örtlichkeit anpassbar und kann beispielsweise aus Moosen, Flechten oder Kräutern bestehen. Die Stadt Hamburg finanziert bei freiwilligen Dachbegrünungsmaßnahmen etwa 30 bis 60 Prozent der Herstellungskosten von Gründächern– auch bei Kombination mit PV. Details finden Sie unter www.hamburg.de/gruendach/.
Beratungsmöglichkeiten und weitere Informationen
In Hamburg gibt es eine Vielfalt an Beratungs- und Informationsangeboten zu Solaranlagen & Erneuerbaren Energien. Ob Ihr Dach grundsätzlich für eine Photovoltaikanlage geeignet ist, zeigt der Hamburger Solaratlas. Dieser ist abrufbar unter www.hamburgenergie.de/ueber-uns/energieerzeugung/solaratlas/.
Die Hamburger Energielotsen beraten und unterstützen Privatpersonen, Gewerbetreibende und Baufachleute rund um das Thema Erneuerbare Energien. Kontakt unter www.hamburg.de/energielotsen/.
Der Online-Förderwegweiser zu Energieeffizienz des Bundesamts für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verschafft Ihnen einen Überblick über passende Förderprograme: www.deutschland-machts-effizient.de.
Quellen:
(1) ZEBAU/ Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung (HWF)/ IBA-Hamburg/ Averdung (2016) Klimaschutzteilkonzept für das Industrie- und Gewerbegebiet Billbrook /Rothenburgsort. Hamburg, S. 6 - 11 und 165f.
(2) Kost, Christoph/ Shammugam, Shivenes/ Fluri, Verena/ Peper, Dominik/ Davoodi Memar, Aschkan/ Schlegl, Thomas Frauenhofer Institut (2021): Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien. Freiburg, S. 17 und 20.