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Baumkontrollen im Bezirk Harburg

Im Bezirk Harburg säumen ca. 23.950 Bäume die Straßen in den beiden Ortsamtsbereichen Harburg und Süderelbe. Des Weiteren stehen noch ca. 50.000 Bäume in unseren Grün- und Erholungsanlagen mit ihren Kinderspielplätzen, auf den bezirklichen Friedhöfen und den Sportanlagen.

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Harburger Rathausplatz
Harburger Rathausplatz stromie

Diese Bäume müssen in regelmäßigen Intervallen von zwei Jahren auf ihre Verkehrssicherheit hin untersucht und kontrolliert werden.  Bei Problembäumen reduziert sich dieses Intervall auf ein Jahr bzw. auf ein halbes Jahr.
Außerplanmäßig wird ein Baumbestand nach extremen Naturereignissen wie orkanartigen Stürmen auf offensichtliche Schäden hin überprüft, wenn nennenswerte Schäden gemeldet, oder durch stichprobenartige Überprüfungen festgestellt werden.

Straßen- und Einzelbäume

Für die  Kontrollen der Bäume sind  unsere besonders geschulten und fachlich qualifizierten Baumkontrolleure verantwortlich.
Durch Inaugenscheinnahme (visuelle Kontrolle) werden die Bäume auf Anzeichen überprüft,  die auf einen mangelhaften Gesundheits- oder Pflegezustand hinweisen und somit beispielsweise die Standsicherheit eines  Baumes gefährden können.
Diese Anzeichen sind u. a. absterbende Kronenteile, Bodenrisse, Rissbildungen im Stammbereich und an Starkästen mit entsprechendem Saftausfluss, sichtbare Pilzfruchtkörper, Bohrlöcher von Schädlingen, Insektenbefall oder ein allgemeiner Vitalitätsverlust.

Auch um neu entstehende Schäden oder Gefahren, wie z.B. ausbrechende Äste, rechtzeitig zu erkennen und die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen  einleiten zu können, sind die regelmäßigen Überprüfungen der Bäume notwendig. Solche Sicherungsmaßnahme kann beispielsweise einen Kronenrückschnitt oder die Totholzentnahmen sowie der Einbau eines Kronensicherungssystemes bedeuten. 
Jeder einzelne Baum wird nach seiner Kontrolle einer von drei Prioritätsstufen zugeordnet. Je nach der Prioritätsstufe, wird der Baum  bei einer möglichen Verkehrsgefährdung  - Priorität 1-  innerhalb von zwei Wochen oder auch erst innerhalb von einem Jahr - Priorität 2 - bearbeitet.
Bei Bäumen, die mit der Prioritätsstufe 3 bewertet wurden, entwickelt sich ein Problem, welches zum Zeitpunkt der Baumkontrolle noch keine akute Verkehrsgefährdung darstellt. Deshalb unterliegt die Behandlung eines solchen Baumes keiner zeitlichen Vorgabe. Die bei den Kontrollen festgestellten Schäden und Mängel werden vor Ort in  einem Computer in das elektronische Straßenbaumkataster aufgenommen und später im Büro ausgewertet.  Anschließend werden spezialisierte Baumpflegefirmen beauftragt, die erforderlichen Baumpflegemaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und zur Förderung eines nachhaltigen Gesundheitszustandes der Bäume durchzuführen.
Kann trotz umfangreicher Baumpflegemaßnamen die Verkehrssicherheit nicht mehr in ausreichendem Maße hergestellt werden ist der Baum zu fällen.
Bevor ein Baum jedoch auf die Fällliste gesetzt wird, wägen unsere Baumkontrolleure alle Chancen zum Erhalt des Baumes ab.  Zweitkontrollen und  externe Baumgutachter werden bei schwierigen Beurteilungen zur Entscheidungsfindung hinzugezogen. 

Bäume im flächigen Bestand

Bei flächigen Baum- und Gehölzbeständen  werden möglichst regelmäßig bestandsfördernde Maßnahmen durchgeführt.  Diese zeichnen sich durch die Entnahme von statisch ungünstig aufgebauten und zu dicht stehenden Bäumen und Sträuchern aus, um so langfristig einen gesunden und entwicklungsfähigen Gehölz- und Baumbestand aufzubauen. Ein Verjüngungsschnitt bei Sträuchern soll dem Vergreisungsprozess entgegenwirken.
Das Ziel ist, ein ausgewogenes Verhältnis des Baum- und Strauchbestandes zu erreichen, welches die Grundlage für einen gesunden, langlebigen und nachhaltigen Gehölzbestand bildet.

Die nachfolgende Auflistung zeigt Kriterien, die zur Fällung von nicht mehr verkehrssicheren  Bäumen führen können.

Beispiele für eine eingeschränkte Standsicherheit (Umsturzgefahr)

  • Zunehmender Schrägstand des Baumes
  • Wurzeltelleranhebung
  • Wurzelschäden durch Aufgrabung (z.B. Leitungsverlegung)
  • Wurzelstockfäule / Pilzbefall im Wurzelbereich
  • Einseitige Krone / Schwerpunktverlagerung

Beispiele für eingeschränkte Bruchsicherheit

  • Stammfäule
  • Höhlungen / Kernfäule  / Pilzbefall
  • Zwieselbildung (spitzwinkelige Astanbindungen)
  • Holzfäule durch bohrende Insekten
  • Kronenteilausbruch

Beispiele sonstiger Begründungen

  • Rindenschäden  (Anfahrschäden)
  • Abgestorbene Krone
  • Abgestorbener Stamm
  • Gebäude - und Mauerbeschädigungen
  • Wegebeschädigungen / Wurzelhebungen
  • Bestandspflege   -  Freistellen von entwicklungsfähigen Bäumen  
  • Freistellen von Verkehrseinrichtungen
  • Neue Bauvorhaben "Baum muss weichen"
  • Brandschäden  am Baum.

Bei Fragen zu diesem Thema schicken Sie uns bitte eine kurze Mail an: mr@harburg.hamburg.de

Hier gelangen Sie zu den Baumfälllisten.