Plangebiet
Das ca. 8,3 ha große Plangebiet des Bebauungsplan-Entwurfs Harburg 72 / Heimfeld 55 besteht aus drei Teilflächen, die im zentralen Bereich des Binnenhafens liegen. Begrenzt wird das Plangebiet durch die Harburger Schloßstraße, Kanalplatz, Lotsekai, Zitadellenstraße und die Straße am Festungsgraben.
Bebauungsplanverfahren in 5 Schritten:
Die Öffentlichkeit wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in mehreren Verfahrensschritten über den Verfahrensstand informiert.
1. Einleitung des Bebauungsplanverfahrens durch die Bezirksversammlung - ABGESCHLOSSEN
2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - ABGESCHLOSSEN
3. Öffentliche Auslegung
4. Erreichung der Vorweggenehmigungsreife
5. Feststellung des Bebauungsplans
Planungsziel
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Harburg 72/ Heimfeld 55 sollen Teilbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne Harburg 61/Heimfeld45 – Kaufhauskanal und Harburg 67/Heimfeld 46 – Harburger Schlossinsel städtebaulich neu geordnet und an neue Entwicklungsziele angepasst werden. In diesem Zusammenhang wird die Art der Nutzung in Teilen von Kerngebiet (MK) in das 2017 durch den Gesetzgeber eingeführte Urbane Gebiet (MU) geändert. Diese Gebietskategorie entspricht zum einen der gewollten durchmischten Nutzungscharakteristik mit Wohnen, zum anderen können die anzuwendenden Richtwerte zur Lärmbelastung in dieser Gebietskategorie eingehalten werden. Urbane Gebiete dienen gemäß § 6a BauNVO dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein.
Darüber hinaus werden bestehende denkmalrechtliche Belange nachrichtlich übernommen.
Lage des Plangebiets
