Plangebiet
Das Plangebiet des Bebauungsplan-Entwurfs befindet sich im östlichen Teil des Harburger Binnenhafens, zwischen Nartenstraße, Neuländer Straße und Hannoverschen Straße.
Bebauungsplanverfahren in 5 Schritten:
Die Öffentlichkeit wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in mehreren Verfahrensschritten über den Verfahrensstand informiert.
1. Einleitung des Bebauungsplanverfahrens durch die Bezirksversammlung - ABGESCHLOSSEN
2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
3. Öffentliche Auslegung
4. Erreichung der Vorweggenehmigungsreife
5. Feststellung des Bebauungsplans
Planungsziel
Auf dem ehemaligen Werksgelände der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie soll im südlichen Bereich durch Umbauten, Bestandssanierungen und Neubauten ein gemischt genutztes Quartier mit Gewerbeflächen, einem Hotel und Wohnnutzung entstehen. Hierbei soll die Einbeziehung der denkmalgeschützten Kammfabrik und des Kesselhauses und der Erhalt der denkmalgeschützten Fassade berücksichtigt werden.
Für den südlichen Bereich des Plangebietes ist vor der Weiterführung des B-Planverfahrens zunächst die Durchführung eines städtebaulich-architektonischen Wettbewerbes geplant.
Für den nördlichen Bereich sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbestandortes geschaffen werden. Hier sollen vor allem Büro- und Gewerbegebäude sowie ein Parkhaus entstehen.
Mit der Planung wird eine innerstädtische Industriebrache aktiviert und der Gewerbestandort Harburg maßgeblich gestärkt sowie eine gewerbliche Flächenvorsorge im Bezirk betrieben. Um die städtebauliche Entwicklung zu steuern, ist die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich.
Im Bebauungsplan werden denkmalschutzrechtliche Festsetzungen gemäß dem Denkmalschutzgesetz nachrichtlich übernommen.
Lage des Plangebiets
