Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Bezirke ... Stadtplanung Bauleitplanung
Bauleitplanung

Bebauungsplan-Entwurf Neugraben-Fischbek 67

  • Sie lesen den Originaltext

Plangebiet

Das Plangebiet liegt zwischen der Landesgrenze zu Niedersachsen im Westen, der bestehenden Wohnsiedlung Sandbek im Osten und der B 73 im Süden.

Bebauungsplanverfahren in 5 Schritten:

Die Öffentlichkeit wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in mehreren Verfahrensschritten über den Verfahrensstand informiert.

1. Einleitung des Bebauungsplanverfahrens durch die Bezirksversammlung - ABGESCHLOSSEN

2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - ABGESCHLOSSEN

3. Öffentliche Auslegung – ABGESCHLOSSEN

HINWEIS: Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. September 2024 werden erweiterte inhaltliche Anpassungen an die Schutzziele und -inhalte in EU-Vogelschutzgebieten erforderlich. Dies betrifft auch das Naturschutzgebiet und EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel. Gemäß dieser neuen, europaweit gültigen Rechtsprechung sind Erhaltungsziele und Maßnahmen für alle in einem EU-Vogelschutzgebiet vorkommenden Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie sowie für alle dort regelmäßig vorkommenden Zugvogelarten festzulegen. Vor diesem Hintergrund werden auch Nachbesserungen bei den Erhaltungszielen für das EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel erforderlich mit der Folge, dass neben Wachtelkönig und Neuntöter für noch weitere Vogelarten die Auswirkungen des Bauvorhabens zu prüfen sind.

Aufgrund der erforderlichen zusätzlichen Beurteilung neuer Vogelarten sind neue Inhalte im Umweltbericht und der FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67 zu ergänzen. Daher kann die Zeitschiene für den Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Neugraben-Fischbek 67 und die darauf einsetzende Entwicklung des Projektgebietes Fischbeker Reethen nicht eingehalten werden. Aktuell stimmt das Bezirksamt Harburg mit den zuständigen Fachbehörden und der IBA Hamburg GmBH den Umfang der notwendigen Überarbeitungsbedarfe und den damit verbundenen zusätzlichen Zeitaufwand ab.

4. Erreichung der Vorweggenehmigungsreife

5. Feststellung des Bebauungsplan

Planungsziel

Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67 (Fischbeker Reethen) schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das neue Stadtquartier Fischbeker Reethen mit insgesamt 2.300 Wohneinheiten in der Nähe der S-Bahnstation Fischbek. Das ca. 70 Hektar große Neubaugebiet liegt nördlich der Bundesstraße 73 (Cuxhavener Straße), gegenüber dem Neubaugebiet Fischbeker Heidbrook (ehemalige Röttiger-Kaserne) und soll als ein urbanes, lebendiges und grünes Stadtquartier entwickelt werden.

Im Plangebiet der Fischbeker Reethen entstehen unterschiedlichste Gebäudeformen, die das Stadtquartier prägen. Geplant ist ein Mix aus überwiegend Geschosswohnungsbau, aber auch Reihenhäuser und einige wenige freistehende Einfamilienhäuser sind vorgesehen. Rund die Hälfte aller Wohneinheiten soll öffentlich gefördert bzw. im preisgedämpften Mietwohnungsbau entstehen. Im Kernbereich der Fischbeker Reethen sollen Nahversorgungsfunktionen und zwei zentrale Quartiersgaragen als Baustein eines Mobilitätskonzeptes vorgesehen werden. Mit der Umsetzung eines Blau-Grünen Bandes als Freiraumverbund und großzügigen Parkanlagen erhält das neue Stadtquartier eine hohe Aufenthalts- und Freizeitqualität. Ein neuer Schulstandort, Kitas, ein Haus der Jugend sowie eine Sportanlage sind ebenfalls im neuen Stadtquartier vorgesehen und sorgen für eine ausgewogene soziale Infrastruktur. Entlang der Bahn sollen Gewerbeflächen zur Ansiedlung von u. a. wissens-, forschungsintensivem und produzierendem Gewerbe sowie Handwerksbetrieben entwickelt werden.

Die Belange der Landschafts- und Biotopvernetzung mit den naturgeprägten benachbarten Räumen sind von besonderer Bedeutung. Durch die Errichtung von attraktiven grünen Wegeverbindungen und gut nutzbaren Freiflächen, in Form von Parkanlagen und öffentlichen Kinderspielplätzen in den Bereichen südlich der Bahn, soll der Erholungsdruck auf das nördlich des Plangebietes, vorhandene, sehr störungsempfindliche Naturschutz- / EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel wirkungsvoll gemindert werden.

Für die Bewertung der umweltrelevanten Auswirkungen und Ausgleichsbedarfe, die durch die Eingriffe in den vorhandenen Naturhaushalt ausgelöst werden, wurden umfangreiche faunistische und floristische Kartierungen, eine Umweltprüfung für alle Schutzgüter und eine qualitativ-quantitative bilanzierende Eingriffsregelung durchgeführt. Der so erhobene naturschutzfachliche Ausgleich, der auch die Anforderungen des gesetzlichen Arten- und Biotopschutzes umfasst, kann vollständig innerhalb und außerhalb des Plangebiets gewährleistet werden.

Die Änderungen des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms einschließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz erfolgen in Parallelverfahren.

Lage des Plangebiets

Lage des Bebauungsplangebiets Neugraben-Fischbek 72
Bezirksamt Harburg - Stadtplanung

Luftbild und weitere Karten
Mehr zum Plangebiet "Neugraben-Fischbek 67" können Sie über den Geodatenserver des Landesbetriebes für Geoinformation und Vermessung einsehen.