Plangebiet
Das Plangebiet liegt zwischen der Landesgrenze zu Niedersachsen im Westen, der bestehenden Wohnsiedlung Sandbek im Osten und der B 73 im Süden.
Bebauungsplanverfahren
Der Bebauungsplan-Entwurf Neugraben-Fischbek 67 (Fischbeker Reethen) wird von Dienstag, 4. Juni bis einschließlich Dienstag, 16. Juli 2024 online sowie im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt ausgelegt. Während der Auslegung sind Stellungnahmen online, schriftlich oder zur Niederschrift möglich. Weitere Informationen erhalten Sie über die Pressemeldung zur Ankündigung der Öffentlichen Auslegung des NF67.
Planungsziel
Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67 (Fischbeker Reethen) schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das neue Stadtquartier Fischbeker Reethen mit insgesamt 2.300 Wohneinheiten in der Nähe der S-Bahnstation Fischbek. Das ca. 70 Hektar große Neubaugebiet liegt nördlich der Bundesstraße 73 (Cuxhavener Straße), gegenüber dem Neubaugebiet Fischbeker Heidbrook (ehemalige Röttiger-Kaserne) und soll als ein urbanes, lebendiges und grünes Stadtquartier entwickelt werden.
Im Plangebiet der Fischbeker Reethen entstehen unterschiedlichste Gebäudeformen, die das Stadtquartier prägen. Geplant ist ein Mix aus überwiegend Geschosswohnungsbau, aber auch Reihenhäuser und einige wenige freistehende Einfamilienhäuser sind vorgesehen. Rund die Hälfte aller Wohneinheiten soll öffentlich gefördert bzw. im preisgedämpften Mietwohnungsbau entstehen. Im Kernbereich der Fischbeker Reethen sollen Nahversorgungsfunktionen und zwei zentrale Quartiersgaragen als Baustein eines Mobilitätskonzeptes vorgesehen werden. Mit der Umsetzung eines Blau-Grünen Bandes als Freiraumverbund und großzügigen Parkanlagen erhält das neue Stadtquartier eine hohe Aufenthalts- und Freizeitqualität. Ein neuer Schulstandort, Kitas, ein Haus der Jugend sowie eine Sportanlage sind ebenfalls im neuen Stadtquartier vorgesehen und sorgen für eine ausgewogene soziale Infrastruktur. Entlang der Bahn sollen Gewerbeflächen zur Ansiedlung von u. a. wissens-, forschungsintensivem und produzierendem Gewerbe sowie Handwerksbetrieben entwickelt werden.
Die Belange der Landschafts- und Biotopvernetzung mit den naturgeprägten benachbarten Räumen sind von besonderer Bedeutung. Durch die Errichtung von attraktiven grünen Wegeverbindungen und gut nutzbaren Freiflächen, in Form von Parkanlagen und öffentlichen Kinderspielplätzen in den Bereichen südlich der Bahn, soll der Erholungsdruck auf das nördlich des Plangebietes, vorhandene, sehr störungsempfindliche Naturschutz- / EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel wirkungsvoll gemindert werden.
Für die Bewertung der umweltrelevanten Auswirkungen und Ausgleichsbedarfe, die durch die Eingriffe in den vorhandenen Naturhaushalt ausgelöst werden, wurden umfangreiche faunistische und floristische Kartierungen, eine Umweltprüfung für alle Schutzgüter und eine qualitativ-quantitative bilanzierende Eingriffsregelung durchgeführt. Der so erhobene naturschutzfachliche Ausgleich, der auch die Anforderungen des gesetzlichen Arten- und Biotopschutzes umfasst, kann vollständig innerhalb und außerhalb des Plangebiets gewährleistet werden.
Die Änderungen des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms einschließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz erfolgen in Parallelverfahren.
Lage des Plangebiets
Luftbild und weitere Karten
Mehr zum Plangebiet "Neugraben-Fischbek 67" können Sie über den Geodatenserver des Landesbetriebes für Geoinformation und Vermessung einsehen.