Plangebiet
Das Plangebiet des Bebauungsplan-Entwurfs Neugraben-Fischbek 73 umfasst den Bereich südlich der Straße Am Neugrabener Bahnhof, westlich der Straße Süderelbebogen und nördlich der Cuxhavener Straße (B73) im Stadtteil Neugraben-Fischbek des Bezirks Harburg.
Das ca. 2,1 ha große Plangebiet zeichnet sich im Bestand neben den öffentlichen Verkehrsflächen durch zwei unbebaute Freiflächen mit Baum- und Gehölzstrukturen im nördlichen Teilbereich sowie durch ein- bis zum Teil siebengeschossige Gebäude mit Mischnutzungen bestehend aus kleinteiligen Gewerbeeinheiten in den Erdgeschosszonen sowie Wohnnutzungen in den oberen Geschossen im südlichen Teilbereich aus. Die westliche Grenze des Plangebietes wird durch das Süderelbe-Einkaufszentrum (SEZ) gebildet.
Bebauungsplanverfahren in 5 Schritten:
Die Öffentlichkeit wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in mehreren Verfahrensschritten über den Verfahrensstand informiert.
1. Einleitung des Bebauungsplanverfahrens durch die Bezirksversammlung - ABGESCHLOSSEN
2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - ABGESCHLOSSEN
3. Öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 73 mit Planzeichnung,Verordnung und Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen werden in der Zeit vom 27. Januar bis einschließlich 26. Februar 2025 digital unter https://bauleitplanung.hamburg.de ausgelegt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit dienstags und donnerstags (jeweils 9 bis 15 Uhr) die vorgenannten Unterlagen im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (Harburger Rathausplatz 2, 21073 Hamburg im Foyer), in Papierform einzusehen. Für eine Einsichtnahme über diese Zeiten hinaus oder eine persönliche Beratung (montags bis donnerstags von 9 bis 15 sowie freitags von 9 bis 13 Uhr) ist eine telefonische Terminabsprache unter 040 42871-2886 erforderlich.
Stellungnahmen können während des Auslegungszeitraums online über den Dienst „Bauleitplanung“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de abgegeben werden. Für die Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Außerdem sind Stellungnahmen per E-Mail an bebauungsplanung@harburg.hamburg.de sowie schriftlich oder zur Niederschrift im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
4. Erreichung der Vorweggenehmigungsreife
5. Feststellung des Bebauungsplan
Planungsziel
Mit dem Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 73 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung und bauliche Nachverdichtung in unmittelbarer Nähe zum S-Bahnhof Neugraben geschaffen werden. Bestandteil der Planung ist die Erweiterung eines Geschäfts- und Wohngebäudes mit Einzelhandelsnutzung westlich der Neugrabener Bahnhofstraße sowie die Bündelung des Polizeikommissariats 47 (PK47) und des Jobcenters in einem gemeinsamen Verwaltungsneubau in direkter Nachbarschaft auf der Ostseite der Neugrabener Bahnhofseite.
Mit dem Bebauungsplanverfahren sollen die geplanten Neubauten in urbanen Gebieten gem. § 6a BauNVO planungsrechtlich gesichert werden. Zugleich soll eine stärker verdichtete Bebauung, Erweiterungsmöglichkeiten der Bestandsimmobilien und eine höhere Nutzungsdurchmischung zwischen Wohnen und Gewerbe sowie anderen Einrichtungen im Plangebiet vorbereitet werden. Durch Erweiterung der Straßenverkehrsfläche im Bereich der Neugrabener Bahnhofstraße soll zugleich die Neugestaltung und Attraktivierung der Stadträume unterhalb der Fußgängerbrücke ermöglicht werden.
Lage des Plangebiets