Verfahren der Beteiligung

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit ist an der Planung des Bezirks beteiligt. Hier erfahren Sie, wie Sie sich in die Bauleitplanung einbringen können.

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Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird im Baugesetzbuch geregelt. Hiernach gibt es zwei Stufen der Beteiligung:

1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer öffentlichen Plandiskussion statt. Sie steht am Anfang des Bebauungsplanverfahrens. Veranstalter ist der Stadtplanungsausschuss der jeweiligen Bezirksversammlung. Der Vorsitzende des Stadtplanungsausschusses leitet die Veranstaltung.

Zeit und Ort der Veranstaltung werden durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger, durch Plakatierung vor Ort sowie Pressemitteilungen an die örtlichen Zeitungen bekannt gegeben.

In der öffentlichen Plandiskussion werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der beabsichtigten Planung anhand von ersten Konzepten und Vorentwürfen sowie deren voraussichtliche Auswirkungen dargestellt und erläutert.

Sie haben dort die Möglichkeit, die Planung mit den Beteiligten zu erörtern sowie Anregungen oder Kritik zu der vorgelegten Planung vorzubringen.

Die Veranstaltung wird protokolliert und vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des jeweiligen Bezirksamtes ausgewertet. Der Stadtplanungsausschuss berät über diese Auswertung in einer seiner darauf folgenden Sitzungen.
 

2. Öffentliche Auslegung

Der von Verwaltung und Politik abgestimmte Bebauungsplan-Entwurf wird für die Dauer eines Monats ausgelegt. Die Auslegung findet im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des jeweiligen Bezirksamtes statt.

Der Zeitraum der öffentlichen Auslegung wird durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger sowie durch Pressemitteilungen an die örtlichen Zeitungen bekannt gegeben.

Für die Dauer der öffentlichen Auslegung können Sie den Bebauungsplanentwurf einsehen und sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachamtes erläutern lassen. Sie können Ihre Stellungnahme zu Protokoll geben oder schriftlich einreichen.

Alle Stellungnahmen werden von der Verwaltung geprüft und unter Berücksichtigung der anderen privaten und öffentlichen Belange abgewogen. Das Ergebnis wird mit dem Bebauungsplan-Entwurf dann dem Stadtplanungsausschuss und der Bezirksversammlung zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt. Führt die Berücksichtigung von Stellungnahmen zu Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfes, kann eine erneute Auslegung erforderlich werden.

Wenn Sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme abgegeben haben, erhalten Sie nach Feststellung des Bebauungsplans eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.

Zum Weiterlesen

Lage des Bebauungsplangebiets Neugraben-Fischbek 75
Bezirksamt Harburg - Stadtplanung
Bauleitplanung

Bebauungsplanentwurf Neugraben-Fischbek 75

Hier finden Sie alle Informationen über den Bebauungsplanentwurf Neugraben-Fischbek 75 (Königswiesen).

Eine Karte, die die Lage des Bebauungsplangebiets Neugraben-Fischbek 74 zeigt.
Bezirksamt Harburg - Stadtplanung
Bauleitplanung

Bebauungsplanentwurf Neugraben-Fischbek 74 (Neugrabener Markt)

Das Plangebiet liegt direkt im Neugrabener Zentrum zwischen dem Neugrabener Markt und dem Scheideholzweg.

Lage des Bebauungsplangebiets Harburg 72 / Heimfeld 55
Bezirksamt Harburg - Stadtplanung
Bauleitplanung

Bebauungsplan-Entwurf Harburg 72 / Heimfeld 55 „Teilbereiche Harburger Binnenhafen“

Das ca. 8,3 ha große Plangebiet des Bebauungsplan-Entwurfs Harburg 72 / Heimfeld 55 besteht aus drei Teilflächen, die im zentralen Bereich des Binnenhafens liegen. Begrenzt wird das Plangebiet durch die Harburger Schloßstraße, Kanalplatz, Lotsekai, Zitadellenstraße und die Straße am...