Plangebiet
Der Geltungsbereich liegt südlich der Wilstorfer Straße und grenzt an die Winsener Straße sowie den Eigenheimweg.
Planungsziel
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs ist die Aufwertung und umfängliche Neuordnung des teils brachliegenden, bzw. ehemals gewerblich genutzten Areals an der Winsener Straße 32 – 50 als Nahversorgungszentrum (D-Zentrum) für Wilstorf mit Stärkung der Wohnfunktion.
Anlass ist die notwendig gewordene Erneuerung und Erweiterung des vorhandenen Vollsortimenters und die Einrichtung eines Drogeriefachmarktes, jeweils mit begleitendem Einzelhandel. Zusätzlich sollen bis zu ca. 290 WE in den Obergeschossen entlang der Winsener Straße sowie im rückwärtigen Grundstücksbereich neugebaut werden.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich Fachkarte zum Artenschutz ist nicht erforderlich.
Hinweis: Aufgrund geänderter städtebaulicher Rahmenbedingungen ist ein Workshopverfahren für die Qualifizierung des städtebaulichen Entwurfs durchgeführt worden.
Verfahrensstand
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Wilstorf 37 hat die Planreife gem. § 33 BauGB erreicht und befindet sich nun im Feststellungsverfahren. Die Planunterlagen im Rahmen der Zustimmung zur Feststellung durch die bezirklichen Gremien lassen sich im Sitzungsdienst wiederfinden:
Stadtentwicklungsausschuss am 17.01.2022, Ö 5
Lage des Plangebiets
Luftbild und weitere Karten
Mehr zum Plangebiet "Wilstorf 37" können Sie über den Geodatenserver des Landesbetriebes für Geoinformation und Vermessung einsehen.