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Städtebau

Denkmalschutz und Erhaltungsbereiche

Herausragende Bauwerke und besondere Gebiete zeugen von der Kultur unseres Bezirks. Um diese Denkmäler und Erhaltungsbereiche gebührend zu wahren, arbeiten Stadt und Bezirksamt gemeinsam am Schutz und an der Pflege.

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Für den Schutz von Einzelobjekten ist die städtische Kulturbehörde zuständig. Eine Liste dieser denkmalgeschützten Gebäude sowie Informationen zum Denkmalschutz finden Sie unter Das Denkmalschutzamt Hamburg stellt sich vor.

Wenn Sie Beschädigungen oder Spuren von Vandalismus an Denkmälern in Harburg melden möchten, wenden Sie sich an info@harburg.hamburg.de.

Neben herausragenden Einzelobjekten und Ensembles, die als eingetragene Kulturdenkmäler unter einem besonderen Schutz stehen, gibt es in Harburg großflächige, städtebaugeschichtlich bedeutsame Stadtteile, die ganz oder teilweise als städtebauliche Erhaltungsbereiche nach Paragraph 172 BauGB geschützt sind.

Erhaltungsbereiche als Bebauungsplan-Festsetzung (PDF-Dateien):


Städtebauliche Erhaltungsverordnungen außerhalb von Bebauungsplan-Festsetzungen (PDF-Dateien):

Ensemble Hastedtstraße
Bezirksamt Harburg