Für den Schutz von Einzelobjekten ist die städtische Kulturbehörde zuständig. Eine Liste dieser denkmalgeschützten Gebäude sowie Informationen zum Denkmalschutz finden Sie unter Das Denkmalschutzamt Hamburg stellt sich vor.
Wenn Sie Beschädigungen oder Spuren von Vandalismus an Denkmälern in Harburg melden möchten, wenden Sie sich an info@harburg.hamburg.de.
Neben herausragenden Einzelobjekten und Ensembles, die als eingetragene Kulturdenkmäler unter einem besonderen Schutz stehen, gibt es in Harburg großflächige, städtebaugeschichtlich bedeutsame Stadtteile, die ganz oder teilweise als städtebauliche Erhaltungsbereiche nach Paragraph 172 BauGB geschützt sind.
Erhaltungsbereiche als Bebauungsplan-Festsetzung (PDF-Dateien):
- Harburg 48
- Harburg 59
- Harburg 61 / Heimfeld 45
- Hausbruch 38
- Marmstorf 9
- Neuenfelde 10
- Neugraben-Fischbek 44
- Neugraben-Fischbek 61
- Neuland 15
Städtebauliche Erhaltungsverordnungen außerhalb von Bebauungsplan-Festsetzungen (PDF-Dateien):
- Villengebiet Heimfeld
- Harburger Binnenhafen (nachrichtlich in die Bebauungspläne Harburg 59 und Harburg 61 / Heimfeld 45 übernommen)
- Falkenberg-Siedlung
- Fischbek (teilweise nachrichtlich in den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 61 übernommen)
- Cranz