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Städtebaulicher Denkmalschutz

Bornemannsches Haus, Harburger Schloßstraße 13

Das Bornemannsche Haus steht seit 1941 unter Denkmalschutz. Eine Gebäudesanierung zum Erhalt und der Wiederherstellung der historischen Bausubstanz wird derzeit vom Eigentümer in Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutzamt entwickelt.

Bornemannsches Haus
Bornemannsches Haus Bezirk Harburg

Im Rahmen eines bauhistorischen Gutachtens wurde belegt, dass das Gebäude im Kern um 1565 errichtet wurde. Damit ist das Bornemannsche Haus eines der ältesten Bürgerhäuser in Hamburg.

Das Gebäude wurde 1813 durch Georg Ludwig Bornemann aus Soltau erworben, der hier eine Färberei eröffnete. Wie lange diese betrieben wurde, ist nicht bekannt. Im Zuge der Mitte des 20. Jahrhunderts erfolgten Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen wurde das Haus in eine reine Wohnnutzung überführt.

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