Mit dem Ziel, den historisch geprägten Stadtbereich des Harburger Binnenhafens zu erhalten und zu revitalisieren und die denkmalwerte Bausubstanz auf breiter Grundlage zu sichern und zu erhalten, wurde von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt das Fördergebiet des Harburger Binnenhafens für das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ angemeldet.
2011 wurde das Fördergebiet im südlichen Harburger Binnenhafen mit einer Fläche von 14,36 ha und 172 Einwohnern festgelegt. Die räumliche Abgrenzung des Fördergebiets erfolgte auf Grundlage der Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Harburg (Harburger Binnenhafen) vom 06. Juli 1993 (HmbGVBl. S. 155) nach § 172 Absatz 1 Satz 1 BauGB für den Bereich Blohmstraße bis östlich des Schellerdamms sowie zwischen dem Kanalplatz und dem Karnapp und erfüllt damit die Voraussetzungen der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung.
Hiermit wurde die Grundlage für die Förderung von Modernisierungs-, Instandsetzungs- sowie Sicherungsmaßnahmen an erhaltenswerten Gebäuden und historischen Ensembles von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung geschaffen, um die historische Besonderheit des Harburger Binnenhafens zu erhalten. Gebietsziel des Förderprogrammes ist es, zum Erhalt des Charakters als ehemaliges Hafengebiet bei Umnutzung zu einem gemischt genutzten Quartier beizutragen.
Die Förderlaufzeit endete 2017.
Im Rahmen des Programmes "Städtebaulicher Denkmalschutz" werden u.a. folgende Projekte gefördert:
- Kaufhaus-Speicher, Blohmstraße 22
- Bornemannsches Haus, Harburger Schloßstraße 13