Aufgabe der Landschaftsplanung ist es, Natur und Landschaft „im besiedelten und unbesiedelten Bereich“, also in der inneren Stadt und in der freien Landschaft nachhaltig zu sichern und weiter zu entwickeln, sowohl „auf Grund ihres eigenen Wertes“, als auch „als Lebensgrundlage des Menschen“, wie es im Hamburgischen Naturschutzgesetz in §1 formuliert ist.

Ziel der Landschaftsplanung ist es, die Belange von Natur und Landschaft als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen, als Lebensraum für wild lebende Pflanzen und Tiere sowie für die Erhaltung und Verbesserung der Qualität von Böden, Gewässern, Luft und Klima in die verschiedenen Planungen und Entwicklungsprozesse der Stadt einzubringen.

Harburg als südlichster Hamburger Bezirk ist geprägt durch die Süderelbe und die Elbmarschen des Alten Landes mit der Kulturlandschaft der Obstanbaugebiete und dem Moorgürtel im Westen und den Neuländer Wiesenbereichen im Osten, getrennt durch den alten Harburger Siedlungskern im Binnenhafen mit der Schlossinsel.

Scharf abgegrenzt hierzu erhebt sich der Geestbereich mit den alten Ortskernen der Geestdörfer und den Taleinschnitten der Bäche, die alle im Harburger Binnenhafen zusammenlaufen. Weiter westlich schließen die Harburger Berge mit dem Naturschutzgebiet Fischbeker Heide an.

Eingefügt in die naturräumlichen Strukturen breiten sich die Siedlungsgebiete aus, deren Verzahnung mit der Landschaft über Grünräume der Landschaftsachsen ein zentrales Ziel der Landschaftsplanung ist.
Jeder Einwohner soll in erreichbarer Nähe Grünflächen für Spiel, Sport und Erholung vorfinden und sich in seinem Wohn- und Arbeitsumfeld wohlfühlen.

Aufgabe der Landschaftsplanung ist es deshalb, sich nicht nur für den Erhalt von natürlichen Strukturen wie alte Bäume und seltene Biotope einzusetzen, sondern auch dafür zu sorgen, dass in der Planung Neuanlagen von Grünflächen, Anpflanzungen von Bäumen, Dachbegrünung und offen geführte Gewässer berücksichtigt werden, so dass Hamburg weiter als Grüne Metropole glänzen kann und sich die Einwohner in der Stadt wohlfühlen.
Handlungsschwerpunkte sind:
- Konzepte zur bezirklichen Landschaftsplanung,
- landschaftsplanerische Beiträge in den Bebauungsplanverfahren,
- die Umsetzung der Eingriffsregelung mit der Ermittlung der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch die Siedlungsentwicklung und der Planung von Ausgleichsmaßnahmen,
- Stellungnahmen zu Fachplanungen und Bauvorhaben.